Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
„Solarpark Rappoltengrün“, Gemarkung Rappoltengrün, Stadt Teuschnitz
sowie
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz
hier: Beschluss zur Billigung und öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Rappoltengrün“, Gemarkung Rappoltengrün beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke:
Das Plangebiet selbst, liegt im Teuschnitzer Stadtteil Rappoltengrün und betrifft folgende Flurnummern der Gemarkung Rappoltengrün:
237
238
239
239/1
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Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nördlich des Zentrums von Rappoltengrün. Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nordwestlich des Zentrums von Rappoltengrün.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald“. In der Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung bzgl. Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald sind die Stadt Teuschnitz und der Vorhabenträger zu dem Ergebnis gekommen, dass bei objektiver, neutraler, sach- und faktenbezogener Prüfung einer Realisierung des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik „Solarpark Rappoltengrün“ in der Gemarkung Rappoltengrün“ und der daraus resultierenden Freiflächenphotovoltaik-Anlage weder fachliche noch rechtliche Gründe entgegenstehen können und dürfen. Nach der Ansicht der Stadt Teuschnitz und des Vorhabenträgers liegen daher die Voraussetzungen einer Befreiungslage nach § VO LSG Frankenwald und § 67 BNatschG vor. Der Verpflichtung des Vorhabensträger zur Stellung eines Befreiungsantrages wird in dem noch zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Teuschnitz abzuschließenden Durchführungsvertrag abgesichert werden.
In der Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2024 wurden die Entwurfsplanungen gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwurfsplanungen mit Datum vom 05.10.2023 samt Entwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt. Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
16.02.2024 bis 17.03.2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Weiterhin sind Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonische Terminabstimmung unter 09268/972-0.
Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Stadt Teuschnitz unter www.teuschnitz.de und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.
Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Teuschnitz abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Stadt Teuschnitz) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Teuschnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.
Derzeit liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Verfüg-bar | Nicht verfügbar | Nicht betroffen | Information |
| Tiere | X |
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| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom 10.01.2024. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 10.01.2024. Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10.08.2023 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Brutvogelkartierung zum Solarpark Hasslach vom 15.06.2023. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. Stellungnahme Kreisheimatpfleger vom 06.09.2023. |
| Pflanzen | X |
|
| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom 10.01.2024. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 10.01.2024. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. Stellungnahme Kreisheimatpfleger vom 06.09.2023. |
| Fläche | x |
|
| Umweltbericht mit Begründung vom 10.02.2023. Erhöhung der Biodiversität. Kein landwirtschaftlicher Flächenverlust. Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10.08.2023 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des Kreisheimatpflegers des Landkreises Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Landschaft, Böden, Kultur. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Entwässerungsgutachten zum Solarpark Haßlach vom 10.01.2024. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes Kronach vom 29.08.2023 zu den Themen Landwirtschaft. Es erfolgt kein dauerhafter Flächenverlust. Stellungnahme der Regierung von Oberfranken vom 17.08.2023 zum Flächenverlust. Stellungnahme Kreisheimatpfleger vom 06.09.2023 |
| Boden | X |
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| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom 10.01.2024. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 10.01.2024. Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10.08.2023 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes Kronach vom 23.08.2023 zu den Themen Landwirtschaft. Es erfolgt kein dauerhafter Flächenverlust. |
| Wasser | X |
|
| Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 06.09.2023 zu den Themen Abwasserentsorgung, Grundwasserschutz und Altlasten. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz |
| Luft | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. |
| Klima/Luft | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – mikroklimatische Veränderungen ohne relevante Auswirkungen. |
| Wirkungsgefüge § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Auswirkungen können ausgeschlossen werden. |
| Landschaft | X |
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| Blendgutachten der Fa. Sonnwinn vom 19.12.2023. Stellungnahme des Kreisheimatpflegers des Landkreises Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Landschaft, Böden, Kultur. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Erhöhung der Biodiversität. Kein landwirtschaftlicher Flächenverlust. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Biologische Vielfalt | X |
|
| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht zu prognostizieren. Brutvogelkartierung zum Solarpark Hasslach vom 15.06.2023. |
| Natura 2000 |
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| X |
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| Mensch / Bevölkerung und ihre Gesundheit | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Kulturgüter |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts können ausgeschlossen werden. Stellungnahme des Kreisheimatpflegers des Landkreises Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Landschaft, Böden, Kultur. |
| Sonstige Sachgüter |
|
| X | Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts können ausgeschlossen werden. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Emissionen |
|
| X | Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Keine relevanten elektrischen oder magnetischen Felder, keine Emissionen an die Luft. Schalltechnische Untersuchung vom 11.12.2023. |
| Abfälle und Abwasser | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Kein Anschluss an die Abfallentsorgung erforderlich, kein anfallendes Abwasser. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 31.08.2023 zu den Themen Abwasserentsorgung, Grundwasserschutz und Altlasten. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Nutzung erneuerbarer Energie, Energie-einsparung | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Bauleitplanung entspricht dem Belang der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB. Der Bebauungsplan trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB. Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. |
| Darstellung Landschaftsplan | X |
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| Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz. |
| Darstellung Sonstige Pläne insbesondere Wasser-,Abfall- und Immissionsschutz-recht |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Wasserrechtliche Belange werden im Zuge Niederschlagswasserversickerung berührt. Kein Anschluss an die Abfallentsorgung erforderlich, keine Einträge im Altlastenkataster vorhanden. Immissionsschutzrechtliche Belange werden nicht berührt. |
| Wechselwirkungen § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB |
| X |
| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – als Wechselwirkungen nach UVPG werden die ökosystemaren Zusammenhänge zwischen einzelnen Komponenten mehrerer Schutzgüter aufgefasst. Erhebliche Auswirkungen auf schutzgutübergreifende Wechselwirkungen können ausgeschlossen werden. |
| Anfälligkeit des Vorhabens für Schwere Unfälle oder Katastrophen |
|
| X |
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| Luftqualität in bestimmten Gebieten mit festgelegten Immissions-grenzwerten |
|
| X |
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Folgende Arten sonstiger Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Verfügbar | Nicht verfügbar | Nicht betroffen | Information |
| Belange der Wirtschaft, auch mittelständische Strukturen im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Belange der gewerblichen Wirtschaft werden insoweit berührt, dass ein Unternehmen Investitionen zur Errichtung einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien tätigt. Die Belange von Land- und Forstwirtschaft werden berührt, weil landwirtschaftliche Flächen für den Zwischennutzungszeitraum aus der landwirtschaftlichen Hauptproduktion herausgenommen werden. |
| Belange der Versorgung mit Energie einschließlich der Versorgungs-sicherheit | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 10.01.2024. Stellungnahme Bayernwerk vom 01.08.2023 Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 07.09.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
Teuschnitz, 30.01.2024
Stadt Teuschnitz