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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 3/2024
Stadt Teuschnitz
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Bekanntmachung

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan

„Solarpark Rappoltengrün“, Gemarkung Rappoltengrün, Stadt Teuschnitz

sowie

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz

hier: Beschluss zur Billigung und öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Rappoltengrün“, Gemarkung Rappoltengrün beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke:

Das Plangebiet selbst, liegt im Teuschnitzer Stadtteil Rappoltengrün und betrifft folgende Flurnummern der Gemarkung Rappoltengrün:

237

238

239

239/1

240

241

244

245

246

247

248

251

252

Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nördlich des Zentrums von Rappoltengrün. Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nordwestlich des Zentrums von Rappoltengrün.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald“. In der Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung bzgl. Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald sind die Stadt Teuschnitz und der Vorhabenträger zu dem Ergebnis gekommen, dass bei objektiver, neutraler, sach- und faktenbezogener Prüfung einer Realisierung des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik „Solarpark Rappoltengrün“ in der Gemarkung Rappoltengrün“ und der daraus resultierenden Freiflächenphotovoltaik-Anlage weder fachliche noch rechtliche Gründe entgegenstehen können und dürfen. Nach der Ansicht der Stadt Teuschnitz und des Vorhabenträgers liegen daher die Voraussetzungen einer Befreiungslage nach § VO LSG Frankenwald und § 67 BNatschG vor. Der Verpflichtung des Vorhabensträger zur Stellung eines Befreiungsantrages wird in dem noch zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Teuschnitz abzuschließenden Durchführungsvertrag abgesichert werden.

In der Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2024 wurden die Entwurfsplanungen gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwurfsplanungen mit Datum vom 05.10.2023 samt Entwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt. Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

16.02.2024 bis 17.03.2024

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Weiterhin sind Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonische Terminabstimmung unter 09268/972-0.

Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Stadt Teuschnitz unter www.teuschnitz.de und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.

Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Teuschnitz abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.

Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Stadt Teuschnitz) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Teuschnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.

Derzeit liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
  • umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
  • der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
  • die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
  • die Darstellungen von Landschaftsplänen.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Folgende Arten sonstiger Informationen sind verfügbar:

Teuschnitz, 30.01.2024

Stadt Teuschnitz

Frank Jakob
Bürgermeister