Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet Photovoltaik „Solarpark Wickendorf“, Gemarkung Wickendorf sowie
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz
hier: Amtliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Wickendorf“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 18.11.2024 wurde der Geltungsbereich erweitert.
Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke:
Gemarkung WICKENDORF
541 (Teilfläche)
566
567
568
569
570 (Teilfläche)
623
625
626
684
685
Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich in ca. 500 m Entfernung südlich des Zentrums des Gemeindeteiles Wickendorf sowie ca. 3000m südlich des Stadtzentrums von Teuschnitz. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
In der Sitzung des Stadtrates 26.01.2026 wurden die überarbeiteten Entwurfsplanungen gebilligt und beschlossen diese gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut, verkürzt, öffentlich auszulegen. Die überarbeiteten Entwurfsplanungen mit Datum vom 19.01.2026 samt der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt. Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Regelbeteiligung erfolgte eine geringfügige Überarbeitung der Unterlagen hinsichtlich konkretisierender Festsetzungen zum Immissionsschutz und Blendschutz sowie zu wasserrechtlichen Auflagen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung - Naturschutzrecht. Eine erneute Auslage der Unterlagen ist erforderlich, da sich hieraus neben den planungsrechtlichen Festsetzungen, der Flächenbilanz und übernommen Hinweisen / Auflagen zum Wasserrecht, auch die Fachgutachten und Umweltbericht geändert haben.
Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
05.02.2026 bis einschließlich 20.02.2026
im Rathaus der Stadt Teuschnitz, Bürgerbüro, während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Weiterhin sind auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonische Terminabstimmung unter 09268/972-0.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden durch Anschreiben gesondert um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Stadt Teuschnitz unter: www.teuschnitz.de und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.
Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Gemeinde) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.
Derzeit liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
- die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
- umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
- der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
- die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
- die Darstellungen von Landschaftsplänen.
| Schutzgut | Verfüg-bar | Nicht verfügbar | Nicht betroffen | Information |
| Tiere | X |
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| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom 19.01.2026. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 19.01.2026. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.01.2026 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 08.12.2025 zu den Themen Boden, Natur und Tierhaushalt. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 14.01.2026 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach zu den Themen Bodenschutz vom 16.01.2026. Stellungnahme der Regierung von Oberfranken zu verschiedenen Fachbereichen vom 15.01.2026. |
| Pflanzen | X |
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| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom 19.01.2026. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 19.01.2026. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamtes vom 16.01.2026 zu den Themen Wasser- und Bodenschutz. |
| Fläche | x |
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| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom 19.01.2026. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 19.01.2026. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.01.2026 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 08.12.2025 zu den Themen Boden, Natur und Tierhaushalt. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 14.01.2026 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamtes vom 16.01.2026 zu den Themen Wasser- und Bodenschutz. Stellungnahme der Regierung von Oberfranken aus naturschutzfachlicher- und rechtlicher Sicht vom 15.01.2025. |
| Boden | X |
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| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom 19.01.2026. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 19.01.2026. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.01.2026 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 08.12.2025 zu den Themen Boden, Natur und Tierhaushalt. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 14.01.2026 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamtes vom 16.01.2026 zu den Themen Wasser- und Bodenschutz. Stellungnahme der Regierung von Oberfranken aus naturschutzfachlicher- und rechtlicher Sicht vom 13.01.2025. |
| Wasser | X |
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| Stellungnahme Wasserwirtschaftsamtes vom 16.01.2026 zu den Themen Wasser- und Bodenschutz. |
| Luft | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. |
| Klima/Luft | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – mikroklimatische Veränderungen ohne relevante Auswirkungen. |
| Wirkungsgefüge § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Auswirkungen können ausgeschlossen werden. |
| Landschaft | X |
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| Blendgutachten der Fa. Sonnwinn vom 07.02.2025 Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom 19.01.2026. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 19.01.2026. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.01.2026 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 08.12.2025 zu den Themen Boden, Natur und Tierhaushalt. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 14.01.2026 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft. Stellungnahme der Regierung von Oberfranken aus naturschutzfachlicher- und rechtlicher Sicht vom 13.01.2025. |
| Biologische Vielfalt | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht zu prognostizieren. |
| Natura 2000 |
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| X |
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| Mensch / Bevölkerung und ihre Gesundheit | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom 19.01.2026. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 19.01.2026. Schalltechnische Untersuchung vom 19.01.2026. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.01.2026 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 08.12.2025 zu den Themen Boden, Natur und Tierhaushalt. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 14.01.2026 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamtes vom 16.01.2026 zu den Themen Wasser- und Bodenschutz. Stellungnahme der Regierung von Oberfranken aus naturschutzfachlicher- und rechtlicher Sicht vom 13.01.2025. |
| Kulturgüter |
|
| X | Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts können ausgeschlossen werden. |
| Sonstige Sachgüter |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts können ausgeschlossen werden. |
| Emissionen |
|
| X | Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Keine relevanten elektrischen oder magnetischen Felder, keine Emissionen an die Luft. |
| Abfälle und Abwasser | X |
|
| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Kein Anschluss an die Abfallentsorgung erforderlich, kein anfallendes Abwasser. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamtes vom 16.01.2025 zu den Themen Wasser- und Bodenschutz. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 15.01.2025 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft |
| Nutzung erneuerbarer Energie, Energie-einsparung | X |
|
| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Bauleitplanung entspricht dem Belang der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB. Der Bebauungsplan trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB. Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. |
| Darstellung Landschaftsplan | X |
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| Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz. |
| Darstellung Sonstige Pläne insbesondere Wasser-,Abfall- und Immissionsschutz-recht |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Wasserrechtliche Belange werden im Zuge Niederschlagswasserversickerung berührt. Kein Anschluss an die Abfallentsorgung erforderlich, keine Einträge im Altlastenkataster vorhanden. Immissionsschutzrechtliche Belange werden im Fachgutachten behandelt. |
| Wechselwirkungen § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB |
| X |
| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – als Wechselwirkungen nach UVPG werden die ökosystemaren Zusammenhänge zwischen einzelnen Komponenten mehrerer Schutzgüter aufgefasst. Erhebliche Auswirkungen auf schutzgutübergreifende Wechselwirkungen können ausgeschlossen werden. |
| Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen |
|
| X |
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| Luftqualität in bestimmten Gebieten mit festgelegten Immissions-grenzwerten |
|
| X |
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Folgende Arten sonstiger Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Verfüg-bar | Nicht verfügbar | Nicht betroffen | Information |
| Belange der Wirtschaft, auch mittelständische Strukturen im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. Belange der gewerblichen Wirtschaft werden insoweit berührt, dass ein Unternehmen Investitionen zur Errichtung einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien tätigt. Die Belange von Land- und Forstwirtschaft werden berührt, weil landwirtschaftliche Flächen für den Zwischennutzungszeitraum aus der landwirtschaftlichen Hauptproduktion herausgenommen werden. |
| Belange der Versorgung mit Energie einschließlich der Versorgungssicherheit | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 19.01.2026. |
Teuschnitz, 05.02.2026
Stadt Teuschnitz