| TOP 1. | Bürgersprechstunde |
| TOP 2. | Bekanntgaben |
| Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.11.2025 | |
| - | Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz stimmt dem Rangrücktritt der in Abteilung II des Grundbuches von Teuschnitz, Blatt 3171, zugunsten der Stadt Teuschnitz eingetragenen Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Wiederkaufsrechts hinter die einzutragende Finanzierungsgrundschuld in Höhe von 120.000,00 € zugunsten der VR Bank Oberfranken Mitte eG, Kulmbach, zu. |
| - | Für die Abgasabsauganlagen in den Feuerwehrhäusern Teuschnitz, Haßlach und Wickendorf werden mit der Fa. ecovent GmbH & Co. KG Wartungsverträge abgeschlossen. |
| Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.12.2025 | |
| - | Bürgermeister Frank Jakob wird ermächtigt, alle benötigten Darlehensaufnahmen, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Kronach, für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 aufzunehmen. |
Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.12.2025
Urbaner Wildgarten:
1. Die bisherigen Beauftragungen (Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Ausführungs- und Pflanzplanung sowie Bodenuntersuchungen) i.H.v. insgesamt 19.935,00 € netto nimmt der Stadtrat zur Kenntnis und genehmigt diese.
2. Das Büro Droll und Lauenstein erhält den Auftrag für die Leistungsbausteine A.6-A.8 zum Pauschalpreis von 22.500,00 € netto zzgl. 5 % Nebenkosten.
Geh- und Radweg Teuschnitz - Marienroth
Der Stadtrat genehmigt die Ausbauvereinbarung für den Geh- und Radweg Teuschnitz-Marienroth mit dem Landkreis Kronach.
Schwarzes Kreuz; Schaubrauerei
Die Fa. Löhner erhält den Auftrag für die Schlosserarbeiten bei der Schaubrauerei zum Angebotspreis von 14.686,98 €.
| TOP 3. | Genehmigung der Sitzungsniederschrift |
Die Niederschriften der Sitzungen vom 24.11.2025, 01.12.2025 und 15.12.2025 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| TOP 4. | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Photovoltaik,,Solarpark Wickendorf", sowie 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz |
Sachverhalt:
Der TOP wurde zuletzt in der Sitzung am 01.12.2025, TOP 3 ö behandelt.
Zu diesem TOP begrüßte Bgm. Frank Jakob Herrn Michael Ebertz von der Fa. M. Münch Elektrotechnik GmbH & Co. KG aus Rugendorf.
Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 Gelegenheit gegeben, um zu der Bauleitplanung Stellung zu nehmen. Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde in der Zeit vom 12.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 ebenfalls Gelegenheit gegeben, um zu der Bauleitplanung Stellung zu nehmen. Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
| • | Bayerischer Bauernverband Hof |
| • | Regierung von Oberfranken |
| • | Wasserwirtschaftsamt Kronach |
| • | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Coburg-Kulmbach |
| • | Regionaler Planungsverband |
| • | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung |
| • | Kreisbrandinspektor Landkreis Kronach |
| • | Landratsamt Kronach |
| • | Bayernwerk Netz GmbH |
| • | Deutsche Telekom Technik GmbH |
Die Stellungnahmen mit Hinweisen, Einwänden und Aufnahmen wurden vom Ing.-Büro Weber im Abwägungsprotokoll zum Vorentwurf vom 17.01.2026 zusammengestellt.
Beschluss:
Die im Rahmen der Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen auf Grund des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Planungsstand vom 10.04.2025 sowie des Entwurfes der 6. Änderung der Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz mit Planungsstand vom 10.04.2025 und während der öffentlichen Auslegung und somit Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und Einwände vom 12.12.2025 bis 16.01.2026 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.01.2026 mit folgendem Ergebnis geprüft:
1. Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen, Bedenken oder sonstigen Einwände abgegeben. Das Abwägungsprotokoll zum Entwurf mit Datum des Abwägungsprotokolles vom 17.01.2025 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt eine geringfügige Überarbeitung der Unterlagen hinsichtlich konkretisierender Festsetzungen zum Immissionsschutz und Blendschutz sowie zu wasserrechtlichen Auflagen und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung - Naturschutzrecht. Eine erneute Auslage der Unterlagen ist erforderlich, da sich hieraus neben den planungsrechtlichen Festsetzungen auch die Fachgutachten und Umweltbericht geändert haben.
Billigung und Beteiligung
Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur erneuten, verkürzten, Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
1. Der Stadtrat billigt den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Wickendorf“, sowie die überarbeitete Entwurfsplanung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz, beides mit Planungsstand vom 19.01.2026. Weiterhin beschließt der Stadtrat, eine erneute, verkürzte Auslegung der überarbeiten Entwurfsunterlagen zusammen mit den bereits vorliegenden als wesentlich erachteten umweltrelevanten Stellungnahmen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 2 Wochen.
2. Weiterhin beschließt der Stadtrat, dass die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von zwei Wochen und zwar vom 05.02.2026 bis 20.02.2026 durchzuführen ist.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im o.g. Beteiligungszeitraum auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden Fassung vom 19.01.2026 zu unterrichten.
3. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich durch Mitteilung im Amtsblatt am 05.02.2026 bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| TOP 5. | Verkehrsregelung Ortsdurchfahrt Wickendorf |
Zu diesem TOP waren ca. 40 Wickendorf Bürger anwesend.
Für die Ortsdurchfahrt Wickendorf wurde nach dem Ausbau festgelegt, dass verkehrsrechtlich die rechts-vor-links Regelung gilt. Hierauf wird durch ein entsprechendes Schild am Ortseingang hingewiesen. Vorher war die Ortsdurchfahrt Vorfahrtsstraße und alle Seitenstraßen entsprechend untergeordnet (entsprechende Beschilderung an allen Zufahrten war vorhanden).
Seitens der Bevölkerung wurde mehrfach der Wunsch geäußert, dass die aktuelle Regelung aufgehoben und die vorherige Regelung mit der Ortsdurchfahrt als Vorfahrtstraße wieder eingeführt werden soll. Es wurde zudem gebeten, eine 30 km/h-Regelung für den gesamten Ort einzuführen.
Abwägung der verschiedenen Varianten:
| Begrenzung auf 30 km/h im gesamten Ort | |
| - | Wenig zielführend, da Umsetzung nur mit dauerhafter Überwachung gewährleistet werden kann; kann weder Polizei noch Kommune leisten |
| - | Abseits der Ortsdurchfahrt kann in einigen Bereichen eh nicht schneller gefahren werden |
| Beibehaltung der aktuellen Regelung | |
| - | Es bestünde kein Handlungsbedarf hinsichtlich des Aufstellens Schildern usw. |
| - | Es würden keine Kosten anfallen |
| - | Aufgrund der rechts-vor-links Regelung wird evtl. langsamer gefahren |
| - | Nachteile: Unsicherheit für Verkehrsteilnehmer, da Hofausfahrten und Seitenstraßen nur schwer zu unterscheiden sind; Ortsdurchfahrt vermittelt aufgrund des Ausbaus den Anschein der Vorfahrtsstraße |
| Ortsdurchfahrt als Vorfahrtsstraße | |
| - | Klare Abgrenzung der Ortsdurchfahrt als Vorfahrtsstraße möglich |
| - | Abgrenzung Hofeinfahrten und Seitenstreifen spielt keine Rolle mehr |
| - | Nachteile: Beschilderung mit Kostenaufwand notwendig; auf der Ortsdurchfahrt wird evtl. zügiger gefahren |
Damit man ein aussagekräftiges Meinungsbild dazu hat, wurde eine Umfrage durchgeführt. Das Ergebnis ist als Anlage 1 beigefügt.
Nach dem Ergebnis der Umfrage möchte der überwiegende Teil der Bevölkerung wieder zur alten Regelung – Ortsdurchfahrt als Vorfahrtsstraße – zurückkehren. Hier müssten dann an allen Zufahrten entsprechende Schilder (Vorfahrt bzw. Vorfahrt achten) aufgestellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich nach Aussagen des Bauhofes auf ca. 3.000 € (reine Materialkosten).
Diskussionsverlauf:
Einige Bürger äußerten den Wunsch, für den Teilbereich Zufahrt Kirche/Kindergarten bis Einfahrt Wiesenweg die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Verlegung der Bushaltestelle angesprochen.
Beschluss:
1. Seitens des Stadtrates wird dem Votum der Bürgerbefragung Wickendorf gefolgt.
2. Die Ortsdurchfahrt wird zur Vorfahrtsstraße mit der Folge, dass eine entsprechende Beschilderung entlang der Ortsdurchfahrt installiert werden muss.
3. Im Bereich Zufahrt Kirche/Kindergarten bis Einfahrt Wiesenweg wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.
4. Die Kosten hierfür werden seitens des Stadtrates genehmigt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt das Notwendige hierfür zu veranlassen.
6. Die Umsetzung erfolgt im Frühjahr 2026.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| TOP 6. | Informationen des Bürgermeisters |
Baustelle Haßlach – Thüringer Straße 21
Die Abbrucharbeiten wurden zwischenzeitlich begonnen und schreiten voran.
Bürgerstrom und Beteiligung an den Anlagen
Die Möglichkeit der Beteiligung an den PV-Anlagen in Haßlach und Rappoltengrün wurde sehr gut angenommen. Der Bürgerstromtarif „Heimatstrom Rennsteig“ besteht seit dem 16.12.2025 und kann online gebucht werden.