Der Schulverband Teuschnitz hat in der Sitzung vom 20.12.2022 die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 beschlossen.
Die Satzungen treten jeweils zum am 01. Januar in Kraft. Das Landratsamt Kronach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.01.2023, Nr. 20-941/22-23 die Zustimmung zu den Haushaltssatzungen mit den dazugehörigen Anlagen erteilt.
Die Haushaltspläne werden vom Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes an in der Geschäftsstelle der VGem Teuschnitz (Rathaus) während der allgemeinen Dienststunden gemäß § 65 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus liegen die Haushaltssatzungen mit den dazugehörigen Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der genannten Geschäftsstelle zur Einsicht bereit.
Die Haushaltssatzungen sind nachstehend abgedruckt.
Auf Grund des Art. 3, 5, 8 und 9 Abs. 1, Abs. 7 und Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 41 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Teuschnitz folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 275.700,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen — 164.000,00 €
Ausgaben mit — 399.000,00 €
ab.
Es wird mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 235.000,00 € kalkuliert.
Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
(1) Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird auf 236.100,00 € festgesetzt (Verwaltungsumlage/Betriebskostenumlage).
(2) Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2021 nicht festgesetzt.
(3) Die Schulverbandsumlage wird somit auf insgesamt 236.100,00 € festgesetzt (Umlage-Soll).
Sie wird gemäß Art. 9 Abs. 7, Satz 2 und 3 des BaySchFG auf die beteiligten Gemeinden nach der festgestellten Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am Stichtag (01. Oktober) besuchen, umgelegt.
(4) Die festgestellte Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am 01. Oktober 2021 besuchten, beträgt 73 Verbandsschüler (ohne die Gastschüler).
(5) Die Schulverbandsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.234,25 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus-
gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Auf Grund des Art. 3, 5, 8 und 9 Abs. 1, Abs. 7 und Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 41 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Teuschnitz folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 325.500,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen — 1.748.100,00 €
Ausgaben mit — 1.513.100,00 €
ab.
Es wird mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 235.000,00 € kalkuliert, um den Fehlbetrag aus 2022 zu decken.
Kreditaufnahmen für Investitionen sind in Höhe von 274.000,00 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
(1) Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird auf 287.400,00 € festgesetzt (Verwaltungsumlage/Betriebskostenumlage).
(2) Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
(3) Die Schulverbandsumlage wird somit auf insgesamt 287.400,00 € festgesetzt (Umlage-Soll).
Sie wird gemäß Art. 9 Abs. 7, Satz 2 und 3 des BaySchFG auf die beteiligten Gemeinden nach der festgestellten Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am Stichtag (01. Oktober) besuchen, umgelegt.
(4) Die festgestellte Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am 01. Oktober 2022 besuchten, beträgt 83 Verbandsschüler (ohne die Gastschüler).
(5) Die Schulverbandsumlage wird je Verbandsschüler auf 15.510,84 € festgesetzt.
davon für die Verwaltungsumlage — 3.462,65 €
davon für die Investitionsumlage — 12.048,19 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus-
gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.