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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 4/2024
Stadt Teuschnitz
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Stadtratssitzung Teuschnitz vom 29.01.2024

TOP 1: Bürgersprechstunde

Entfällt

TOP 2: Bekanntgaben

Erweiterung Kindergarten „St. Anna“; Innen- und Außenputz; Nachträge 01 und 02

Der Nachtrag 01 der Fa. Heiko Renk umfasst die Mehrkosten i.H.v. 4.196,82 € für 15 mm Mehrputzstärke und dementsprechendem Aufwand. Der Nachtrag 02 der Firma Heiko Renk umfasst Mehrkosten i.H.v. 865,15 € für Regiestunden. Beide Nachträge wurden auf Empfehlung des Arch. Kersten Schöttner beauftragt.

Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 18.12.2023

1. Die Fa. Schleicher aus Kronach erhält den Auftrag für die Malerarbeiten beim Projekt Kindergarten Wickendorf zum Angebotspreis von 21.301,60 €.

2. Das Nachtragsangebot 06 für das Gewerk Sanitär beim Projekt Kindergarten Wickendorf durch die Fa. Sell i.H.v. 9.920,66 € wurde beauftragt.

3. Die Stadt verkauft an Familie Zweier aus Potsdam das Baugrundstück Fl.Nr. 1394/2 der Gemarkung Teuschnitz zum Kaufpreis von 51.645,00 €.

4. Die Stadt erwirbt von Familie Zweier aus Potsdam das Baugrundstück Fl.Nr. 1396/5 der Gemarkung Teuschnitz zum Kaufpreis von 32.970,00 €.

Durchführungsvertrag Bebauungsplan/Flächennutzungsplan Solarpark Rappoltengrün

Bgm. Frank Jakob gab bekannt, dass der Durchführungsvertrag bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans und Flächennutzungsplans für den Solarpark Rappoltengrün unterschrieben wurde und verlas den Vertrag. Es gab keine Einwendungen.

StR Lukas Neubauer gab zu bedenken, im späteren Verlauf darauf zu achten, dass der Park nicht ohne die Zustimmung der Stadt weiter veräußert werden darf.

TOP 3: Genehmigung der Sitzungsniederschrift

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 4: Niederlegung des Stadtratsmandates durch Markus Wachter (CSU/FWG) und Michael Hebentanz (FW)

StR Markus Wachter hat mit E-Mail vom 11.12.2023 mitgeteilt, dass er ab Januar 2024 das Amt als Stadtrat niederlegt. Er war seit dem 18.01.2010 als Nachrücker für den verstorbenen Otmar Hofmann aus Wickendorf als Stadtrat tätig.

Von 2014 bis 2020 war er der Stellvertreter für Susanne Daum in der Schulverbandsversammlung und von 2014 bis zur Auflösung des Kommunalunternehmens Teuschnitz (KUT) Stellvertreter für Peter Bayer.

StR Michael Hebentanz (FW) hat mit E-Mail vom 08.01.2024 mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung das Amt als Stadtrat niederlegt. Er wurde in der Kommunalwahl 2014 zum Stadtrat gewählt.

Seit 2020 war er Fraktionssprecher, Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung, Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Teuschnitz sowie stellv. Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinschaftsversammlung.

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) kann eine gewählte Person das Amt niederlegen, wobei Art. 19 GO keine Anwendung findet.

In diesem Fall rückt der jeweilige Listennachfolger nach.

Beschluss 1:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Rücktrittsschreiben von Michael Hebentanz vom 08.01.2024 und beschließt, dass gemäß Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Niederlegung der Ämter festgestellt wird.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

StR Michael Hebentanz nahm als persönlich Beteiligter nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss 2:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Rücktrittsschreiben von Markus Wachter vom 11.12.2023 und beschließt, dass gemäß Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Niederlegung der Ämter festgestellt wird.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

StR Markus Wachter nahm an der Abstimmung als persönlich Beteiligter nicht teil.

TOP 5: Nachrückung von Christian Funk (CSU/FWG) und Martin Ströhlein (FW) in den Stadtrat und Vereidigung

Beschluss 1:

Der Stadtrat entscheidet, dass Herr Christian Funk, Hintere Straße 33, 96358 Teuschnitz als Listennachfolger für Markus Wachter (CSU/FWG) als neues Mitglied in den Stadtrat nachrückt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

Der Stadtrat entscheidet, dass Herr Martin Ströhlein, Obere Trab 1, 96358 Teuschnitz OT Haßlach für Michael Hebentanz (FW) als neues Mitglied in den Stadtrat nachrückt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

TOP 6: Fraktionen im Stadtrat

In der Sitzung vom 11.05.2020, TOP 11 ö (S. 6) wurden die Größe einer Fraktion und die jeweiligen Sprecher mit Stellvertreter festgelegt.

Michael Hebentanz war Sprecher der FW. Diese Position ist neu zu besetzen.

Die Stadtratsfraktion der Freien Wähler (FW) benennt folgende/n Sprecher und Stellvertreter:

TOP 7: Entsendung der Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung

In die Gemeinschaftsversammlung der VGem wird von den Freien Wählern (FW) entsandt:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 8: Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Auf Vorschlag der Freien Wähler wird folgendes Mitglied mit Stellvertreter bestellt:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 9: Besetzung des Bau- und Umweltausschusses

Auf Vorschlag der CSU/FWG wird folgendes Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss bestellt:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 10: Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses

Auf Vorschlag der CSU/FWG werden folgende Mitglieder bestellt:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 11: Neuerlass der Wasserabgabesatzung (WAS)

Die Wasserabgabesatzung (WAS) wurde in der Sitzung am 14.04.2020, TOP 5, ö (S. 651) beschlossen.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 01.12.2023 wesentliche Änderungen für die gemeindliche Wasserabgabesatzung (WAS) mitgeteilt und ein neues Muster beigefügt.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Wasserabgabesatzung (WAS), deren Wortlaut Teil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 12: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Haßlach“, Gemarkung Haßlach sowie 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Teuschnitz

Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden. Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die im Rahmen der Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen auf Grund des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Planungsstand vom 31.12.2023 sowie des Entwurfes der 4. Änderung der Flächennutzungsplanes Stadt Teuschnitz mit Planungsstand vom 31.12.2023 und während der öffentlichen Auslegung und somit frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und Einwände vom 10.11.2023 bis 15.12.2023 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 29.01.2024 mit folgendem Ergebnis geprüft:

1. Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen, Bedenken oder sonstigen Einwänden abgegeben. Das Abwägungsprotokoll mit Datum 31.12.2023 zum Entwurf vom 31.12.2023 ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur erneuten eingeschränkten und verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der geänderten Planung betroffen sind.

1. Der Stadtrat billigt den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Haßlach“, sowie die überarbeitete Entwurfsplanung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz, beides mit Planungsstand vom 31.12.2023.

2. Weiterhin beschließt der Stadtrat, eine erneute eingeschränkte und verkürzte Auslegung der überarbeiten Entwurfsunterlagen zusammen mit den bereits vorliegenden als wesentlich erachteten umweltrelevanten Stellungnahmen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 2 Wochen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im o.g. Beteiligungszeitraum auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung vom 31.12.2023 zu unterrichten.

3. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich durch Mitteilung im Amtsblatt bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 13: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Rappoltengrün“, Gemarkung Rappoltengrün sowie 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Teuschnitz

Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

Die im Rahmen der Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen auf Grund des Vorentwurfes des Bebauungsplanes mit Planungsstand vom 20.06.2023 sowie des Vorentwurfes der 5. Änderung der Flächennutzungsplanes Stadt Teuschnitz mit Planungsstand vom 20.06.2023 und während der öffentlichen Auslegung und somit frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und Einwände vom 07.08.2023 bis 08.09.2023 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 29.01.2024 mit folgendem Ergebnis geprüft:

1. Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen, Bedenken oder sonstigen Einwänden abgegeben. Das Abwägungsprotokoll zum Vorentwurf mit Datum des Abwägungsprotokolles vom 31.12.2023 ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Billigung und Beteiligung

1. Der Stadtrat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Rappoltengrün“, sowie die Entwurfsplanung der 5 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz, beides mit Planungsstand vom 10.01.2024.

2. Weiterhin beschließt der Stadtrat, dass die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat und zwar vom 16.02.2024 bis 17.03.2024 durchzuführen ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im o.g. Beteiligungszeitraum auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung vom 10.01.2024 zu unterrichten.

3. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich durch Mitteilung im Amtsblatt am 08.02.2024 bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 14: Informationen des Bürgermeisters

Bgm. Frank Jakob informierte kurz über den aktuellen Stand folgender Baustellen im Stadtgebiet:

- Sanierung Schulschwimmbad

- Erweiterung Kindergarten Teuschnitz

- Erweiterung Kindergarten Wickendorf