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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 4/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Samstag, 22. Februar, besteht von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit zur Ausgabe von Wahlscheinen an Personen, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Vorlage eines ärztliches Attestes zwingend erforderlich) das Wahllokal nicht aufsuchen können. In diesen Fällen setzen Sie sich bitte mit dem Rathaus Teuschnitz, Tel. 09268/972-0, in Verbindung.