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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 5/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der VGem Teuschnitz für das Haushaltsjahr 2023

Die Gemeinschaftsversammlung Teuschnitz hat in der Sitzung vom 24.01.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Das Landratsamt Kronach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.02.2023, Nr. 20-941/23 vom Haushaltsplan Kenntnis genommen. Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes an in der Geschäftsstelle der VGem Teuschnitz während der allgemeinen Dienststunden gemäß § 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus liegen die Haushaltssatzung und die dazugehörigen Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der genannten Geschäftsstelle zur Einsicht bereit. Die Haushaltssatzung ist nachstehend abgedruckt.

Teuschnitz, 02. März 2023

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
TEUSCHNITZ
Frank Jakob
Gemeinschaftsvorsitzender

HAUSHALTSSATZUNG der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz (Landkreis Kronach)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.422.800,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  244.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Verwaltungsumlage) wird festgesetzt auf —  598.400,00 €.

Eine Investitionsumlage für das Haushaltsjahr 2022 wird nicht festgesetzt.

(2) Die Gesamtumlage von  —  598.400,00 €

wird gemäß Art. 8 Abs. 1 VGemO auf die beteiligten Gemeinden nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden am 31.12.2021 umgelegt.

(3) Die Verwaltungsumlage ist in Vierteljahresraten, und zwar am 25.01. 25.04., 25.07. und 25.10. fällig.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf  —  235.000,00

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Teuschnitz, 02.03.2023

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

TEUSCHNITZ

Frank Jakob
Gemeinschaftsvorsitzender