TOP 1: Bürgersprechstunde
Entfällt
TOP 2: Bekanntgaben
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.01.2026
1. Die Fa. Schindhelm aus Sonneberg hat den Auftrag für die Kanalbauarbeiten in der Weidenstraße BA 2 zum Angebotspreis von 463.403,77 € erhalten.
2. Für das TLF3000 der FFW Teuschnitz wurde ein Servicewartungsvertrag mit der Fa. Magirus abgeschlossen. Der Basis-Check kostet 760,00 € netto jährlich.
TOP 3: Genehmigung der Sitzungsniederschrift
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
TOP 4: Behandlung der im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Wickendorf“ sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen auf Grund des überarbeiteten Entwurfes des Bebauungsplanes mit Planungsstand vom 19.01.2026 sowie des überarbeiteten Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz mit Planungsstand vom 19.01.2026 und während der erneuten öffentlichen Auslegung und somit Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und Einwände vom 05.02.2026 bis 20.02.2026 hat der Stadtrat seiner heutigen Sitzung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen, Bedenken oder sonstigen Einwänden abgegeben. Das Abwägungsprotokoll mit Datum 21.02.2026 ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die aufgrund dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen sind in der beiliegenden Anlage (Abwägungskatalog vom 21.02.2026) zusammengefasst. Darin sind auch die hierzu erstellten Abwägungsvorschläge enthalten. Auf diese wird verwiesen.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken aus der Behördenbeteiligung gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. Abwägungskatalog vom 21.02.2026 zur Kenntnis. Es erfolgte keinerlei verfahrensschädliche Änderungen in den Unterlagen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
TOP 5: Beschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz
Der Stadtrat Teuschnitz beschloss in seiner Sitzung am 25.10.2022 die Durchführung der 6. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Wickendorf“.
Beschluss:
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Teuschnitz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Wickendorf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.02.2026 wird hiermit festgestellt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
TOP 6: Satzung der Stadt Teuschnitz über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Wickendorf“
Die während der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Bebauungsplanung wurden zuletzt in der Sitzung vom 26.01.2026, TOP 4 ö (S. 445) behandelt.
Beschluss:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuch (BauGB) und in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) und Art. 81 Bayerische Bauordnung (BayBO), jeweils in aktuell gültiger Fassung, erlässt die Stadt Teuschnitz folgende
Satzung:
§ 1
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Wickendorf der Stadt Teuschnitz betreffend die unter Punkt 1.1. der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführten Grundstücke, nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Zeichnung mit verbindlichen Festsetzungen und der Begründung, gefertigt vom Ingenieurbüro IBW, Stadtsteinach, in der Fassung vom 21.02.2026 wird hiermit beschlossen.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
TOP 7: Stellungnahme zum Bauantrag auf Erweiterung des Wohnhauses und Aufstellung eines Carports
1. Dem Bauvorhaben auf Erweiterung des Wohnhauses und Aufstellung eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
TOP 8: Informationen des Bürgermeisters
Stadtwald Teuschnitz
Bgm. Frank Jakob informierte, dass das Forstbetriebsgutachten aufgrund der Käferkalamität neu zu überarbeiten ist. Die WBV als Betreuer ist bereits informiert.
Naturschutzgebiet Teuschnitz-Aue
Der Bürgermeister informierte über den aktuellen Stand des Verfahrens über die Ausweisung des Naturschutzgebietes. Die öffentliche Auslegung hat im Zeitraum vom 18.12.2025 bis 19.01.2026 stattgefunden.
Parksituation Ortsmitte Teuschnitz
Es wurde in der Stadtratsitzung vom 24.11.2025 eine Regelung bezüglich der Parksituation beschlossen. Parallel wurden mit der Regierung von Oberfranken weitere Lösungsansätze besprochen. Hinter dem Rathaus können nun förderunschädlich 3 Parkplätze entstehen.