und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV); Festsetzung der Bodenrichtwerte nach dem Stand vom 01.01.2024
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen sowie einen BRW für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestockung zum Stand vom 01.01.2024 festgesetzt. Weiterhin wurde eine Vorgehensweise für eine Bodenrichtwertbestimmung für bebaute Flächen (Splittersiedlungen bzw. landw. Hofstellen) außerhalb von Bodenrichtwertzonen festgelegt.
Auf Grundlage der Kaufpreisfälle in der Kaufpreissammlung wurden die BRW als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV bestimmt.
Die neuen BRW liegen vom 25.03.2024 bis 25.04.2024 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz während der Öffnungszeiten aus.
Die Zuordnung und Visualisierung der entsprechenden BRW-Zonen (Bodenrichtwertkarte) ist online im Bayernatlas ersichtlich unter:
www.bodenrichtwerte.bayern.de.
Nach der Auslegungsfrist können Auskünfte über die BRW ausschließlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt abgefragt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).