Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen zum Stichtag 01.01.2026 gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV neu festgesetzt.
Die Bodenrichtwertliste (Stand 01.01.2026) liegt in der Zeit vom 19. März bis 20. April 2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Die Bodenrichtwertzonen können zusätzlich online im Bayernatlas eingesehen werden unter: www.bodenrichtwerte.bayern.de
Nach der Auslegungsfrist können Auskünfte über die BRW ausschließlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt abgefragt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).