Entfällt
Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2023
Das gesetzliche Vorkaufsrecht zur Urkunde UVZ-Nr. K 2181/2022 des Notars Jochen Keßler vom 09.12.2022 für das Grundstück Fl.Nr. 235 Gemarkung Teuschnitz wird nicht ausgeübt.
Die Sitzungsniederschrift vom 23.01.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
Der Stadtrat Teuschnitz befürwortet den Bau der Schutz-, Lager- und Gerätehütte auf Fl.Nr. 3054 Gemarkung Teuschnitz.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
Der TOP wurde zuletzt in der Stadtratssitzung am 28.03.2022, TOP 11 ö (S. 164) behandelt und die Fällung des Lindenbaumes beim Anwesen Reichenbacher Str. 57 beschlossen. Grund war das Gutachten des Baumkontrolleurs Daniel Gerstner vom 06.03.2022, in dem die zeitnahe Fällung des Baumes, der aus einem alleinstehenden und einem Zwillingsstämmling besteht, aufgrund von Fäulnis empfohlen wurde.
Auf Antrag von 2. Bgmin Karin Bayer und StRin Hedwig Schnappauf wurde der Baum nochmals als Tagesordnungspunkt behandelt.
Bgm Frank Jakob zeigte den Stadtratsmitgliedern Bilder und Videos vom aktuellen Zustand des alleinstehenden Stämmlings. Das Gremium war sich einig, dass von der Linde eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit ausgeht.
2. Bgmin Karin Bayer regte vor der Sitzung an, Ersatzpflanzungen vorzunehmen, falls die Linde gefällt werden müsste.
Das Gremium war sich einig, dass anstelle von Sicherungsmaßnahmen das Geld in gleichwertige Ersatzpflanzungen investiert wird.
Die Untere Naturschutzbehörde war in den Abwägungsprozess eingebunden und erteilte zur Fällung eine Ausnahmegenehmigung nach § 39 Abs 5 b BNatSchG, damit verbunden war die Aufforderung zur zeitnahen Fällung.
Beschluss:
| 1. | Der Stadtrat hält seinen Beschluss vom 28.03.2022 aufrecht und stimmt der Fällung des Lindenbaumes zu. |
| 2. | Anstelle von Sicherungsmaßnahmen werden gleichwertige Ersatzpflanzungen vorgenommen. |
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
Der Stadtrat stimmt der Investitionsumlage des Schulverbandes Teuschnitz zu.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
In seiner Sitzung am 20.09.2022, TOP 4 ö (S. 190) hat der Stadtrat beschlossen ins Gigabitförderverfahren der Bundesrepublik Deutschland einzusteigen.
Völlig überraschend hat der Bund zum 19.10.2022 die Förderung gestoppt, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft waren. Ohne die Zuschüsse aus dieser Richtlinie ist es der Stadt Teuschnitz nicht möglich Investitionen in den Breitbandausbau zu tätigen.
Erfreulicherweise hat die Telekom Tochterfirma GlasfaserPlus den eigenwirtschaftlichen Ausbau der unterversorgten Gebiete in Teuschnitz und Haßlach angekündigt. Start der Baumaßnahme soll in 2025 sein.
Beschluss:
Bgm Frank Jakob wird ermächtigt, entsprechende Planungen mit der Telekom abzustimmen und den Glasfaserausbau voranzutreiben.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
Neufestsetzung der Grundsteuer ab 2025
Aufgrund der bisher abgegebenen Erhebungsbögen für die Neubewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erhielten die ersten Grundstückseigentümer neue Messbescheide vom Finanzamt. Diese Messbescheide erhält auch die Stadt Teuschnitz, welche dann die Grundsteuer festsetzen wird. Welche Auswirkungen das auf die Höhe der Grundsteuer der einzelnen Anwesen und Grundstücke hat, kann aktuell noch nicht gesagt werden, da derzeit noch zu wenige Messbescheide vorliegen. Der Stadtrat wird sich zu gegebener Zeit ausführlich mit dem Thema befassen.
Ausschreibung TLF3000 für die FF Teuschnitz
Es hat ein Gespräch mit dem Ausschreibungsbüro IBG aus Heilsbronn stattgefunden. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Fahrzeuge aller Voraussicht nach um einiges teurer geworden sind, als dies noch im Musterangebot dargestellt war. Derzeit laufen die Abstimmungen zwecks der Fahrzeugspezifikationen. Sobald alles geklärt ist, wird das Fahrzeug ausgeschrieben.
Sturzflutrisikomanagement Wickendorf
Der Bürgermeister führte aus, dass die Abschlussarbeiten durch das Büro Stadt-Land-Fluss aus Bamberg anstehen und die Vorplanungen des Büro SRP aus Kronach vorliegen. Der Stadtrat wird in einer der nächsten Sitzungen umfangreich informiert.
Anwesen Weidenstr. 31
Bgm Frank Jakob fragte in einer Rundmail die Stadtratsmitglieder nach dem weiteren Vorgehen des leerstehenden Anwesens Weidenstr. 31 (Fl.Nr. 318/41 mit einer Fläche von 352 m²). Die Mehrheit des Stadtrates hat sich für einen Kauf mit anschließendem Abriss ausgesprochen.