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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 7/2024
Stadt Teuschnitz
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Entfällt

Zu diesem TOP begrüßte Bgm. Frank Jakob Herrn Sutter vom Büro GMK aus Bayreuth, Frau Bettina Seliger des Büros CIMA und Ralf Schmitt von der Arnikaakademie.

Anhand einer Power-Point-Präsentation wurde das Ausstellungskonzept des Besucherzentrums den Anwesenden vorgestellt.

Die Stadtratsmitglieder nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.

In der Sitzung am 29.01.2024 hat sich der Stadtrat mit den im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen befasst sowie den überarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf gebilligt und beschlossen eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zu diesem überabeiteten Bebauungsplan-Entwurf mit Planungsstand 31.12.2023 wurde in der Zeit vom 16.02.2024 bis 03.03.2024 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erneut durchgeführt.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Bedenken bzw. Anregungen eingegangen.

Von Trägern öffentlicher Belange, Behörden und Fachstellen wurden Hinweise geäußert.

Die aufgrund dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen sind in der beiliegenden Anlage (Abwägungskatalog vom 05.03.2024) zusammengefasst. Darin sind auch die hierzu erstellten Abwägungsvorschläge enthalten. Auf diese wird verwiesen.

Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken aus der Behördenbeteiligung gemäß den Abwägungsvorschlägen des Ingenieurbüros Weber GmbH & Co. KG vom 05.03.2024 zur Kenntnis.

2. Es erfolgten keinerlei verfahrensschädliche Änderungen in den Unterlagen.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 21.11.2022 die Durchführung der 4. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Haßlach“.

Beschluss:

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Teuschnitz für den Bereich des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Haßlach“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.03.2024 wird hiermit festgestellt.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Die während der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Bebauungsplanung wurden vom Stadtrat der Stadt Teuschnitz in dessen Sitzungen am 16.10.2023, 29.01.2024 und 12.03.2024 behandelt.

Nach diesem Abwägungsbeschlüssen wurden die Planungsunterlagen überarbeitet.

Beschluss:

Aufgrund der §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist und in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) geändert worden ist, erlässt die Stadt Teuschnitz folgende

Satzung:

§ 1

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Haßlach“ der Stadt Teuschnitz, betreffend die unter Punkt 1.1. der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführten Grundstücke, nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Zeichnung mit verbindlichen Festsetzungen und der Begründung, gefertigt vom Ingenieurbüro IBW, Stadtsteinach, in der Fassung vom 05.03.2024 wird hiermit beschlossen.

§ 2

Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Der TOP wurde zuletzt in der Sitzung am 30.03.2023, TOP 5 ö (S. 244) behandelt.

Für den Bereich Bergbrunn in Haßlach gab es in der Vergangenheit zwei Anträge auf baurechtlichen Vorbescheid. Während auf dem Grundstück Fl.Nr. 86 Gemarkung Haßlach ein Kleinsägewerk nach Genehmigung der Baugenehmigungsbehörde errichtet werden konnte, wurde der Antrag von Christian Fehn auf Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 86/2 Gemarkung Haßlach vom Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde abgelehnt.

Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde durch die Verantwortlichen des Landratsamtes signalisiert, dass man für den Bereich der beiden betroffenen Grundstücke einen Bebauungsplan aufstellen sollte, um für künftige Baumaßnahmen Rechtssicherheit zu erlangen. Mit den betroffenen Eigentümern wurden im Nachgang Gespräche zwecks Aufstellung eines Bebauungsplans und der damit verbundenen Kosten geführt.

Für die Aufstellung des Bebauungsplans Bergbrunn in Haßlach wurden 3 Angebote eingeholt.

1. IVS, Kronach

7.259,00 €

2. iF ideenFinden, Wunsiedel

8.349,56 €

3. HTS, Kronach

10.710,00 €

Der Bebauungsplan betrifft die Grundstücke 85, 86, 86/2 der Gemarkung Haßlach. Eigentümer sind:

Fl.Nr. 85

Stadt Teuschnitz

Fl.Nr. 86

Manuel Neubauer

Fl.Nr. 86/2

Christian Fehn

Manuel Neubauer hat bereits ein Sägewerk errichtet. Christian Fehn möchte dort eine Lagerhalle und ein Wohnhaus errichten.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes würden sich die drei Eigentümer teilen.

Beschluss:

1. Das Ing.-Büro IVS aus Kronach erhält den Auftrag für die Aufstellung des Bebauungsplans Bergbrunn in Haßlach.

2. Die Stadt trägt ein Drittel der Kosten.

Abstimmungsergebnis: 9 : 1

Feuerwehrwesen; Beschaffung TLF 3000 Feuerwehr Teuschnitz

Nach der Aufbaubesprechung am 20.11.2023 bei der Fa. Magirus in Ulm für das Fahrgestell und den feuerwehrtechnischen Aufbau haben sich noch Änderungen im Lieferumfang ergeben. Größtenteils betreffen diese die Lagerung der Gegenstände im Geräteraum. Die Mehrkosten belaufen sich auf 9.058,28 €.

Kindergarten Wickendorf; Tischlerarbeiten/Innentüren, NA01 Schreinerei Bayer

Der Nachtrag 01 der Schreinerei Bayer für die Innentüren (hier Trennwände) waren nicht Teil der Ausschreibung, werden aber nunmehr benötigt, nachdem der genaue Umfang festgelegt werden konnte. Die Trennwände sollten ursprünglich über die Sanitärfirma ausgeführt werden, werden nun aber Teil der Tischlerarbeiten. Betroffen sind die WC-/Waschanlagen der Kinderbereiche im Alt- und Neubau. Die angebotenen Preise sind marktüblich und entsprechen der momentanen Preissituation. Die Kosten belaufen sich auf 5.918,82 € brutto.

Kindergarten Wickendorf; Heizung/Sanitär, NA08 der Fa. Sell

Der Nachtrag 08 der Fa. Sell für das Gewerk Heizung/Sanitär hat sich durch Änderungen der Bemusterung der sanitären Einrichtungsgegenstände ergeben. Die angebotenen Preise sind marktüblich, Minderkosten wurden gegengerechnet. Die insgesamten Kosten belaufen sich auf 1.447,36 € brutto.

Kindergarten St. Anna Teuschnitz; Vergabe Malerarbeiten

Der Malerbetrieb Malsam aus Küps hat den Auftrag für die Malerarbeiten zum Angebotspreis von 6.699,70 € erhalten. Es liegt eine Kostenminderung im Vergleich zur Kostenberechnung aus 2019 in Höhe von 2.300,30 € vor.

Kindergarten St. Anna Teuschnitz; Altbau Balkontür

Die Balkontür war defekt. Die Fa. Schreinerei Bayer aus Teuschnitz hat den Auftrag für die Erneuerung der Balkontür zum Angebotspreis von 3.984,12 € erhalten.

Breitband; Beauftragung Büro Reuther NetConsulting wg. Auswahlverfahren bis Zuwendungsbescheid in endgültiger Höhe gem. Gigabit-Richtlinie Bund

Im Zuge des Förderprogramm Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 hat die Stadt Teuschnitz einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten. Um allen Bescheidauflagen gerecht zu werden wurde das Büro Reuther NetConsulting beauftragt, alle notwendigen Schritte durchzuführen, um einen Bescheid in endgültiger Höhe zu erhalten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 9.639,00 €, die zu 100% bezuschusst werden.

Schwarzes Kreuz; Bekanntgabe Minderung Hauptauftrag und Nachträge 02, 03 und 04 der Fa. Bayer für das Gewerk Schreinerarbeiten Innentüren

Wegen geänderter Ausführungen des Hauptauftrages haben sich die Nachtragsangebote 02, 03 und 04 der Schreinerei Peter Bayer für das Gewerk Schreinerarbeiten Innentüren ergeben. Nachtrag 02 beinhaltet die Kosten für das Herstellen einer einläufigen Wangentreppe im Bauteil D, Nachtrag 03 umfasst Kosten für das Herstellen von Fußleisten in Sonderanfertigung im Treppenhaus von Bauteil B, im Nachtrag 04 sind alle Leistungen erfasst, die während der Bauzeit zusätzlich oder als geänderte Ausführung bei Firma Bayer abgefragt wurden.

Eine Kostenminderung des Hauptauftrages kam dadurch zustande, das kostengünstigere Obentürschließer als Antriebsform anstelle von automatischen Türöffnern eingebaut wurden.

Die in den Nachträgen abgefragten Leistungen waren für die Erfüllung des Gesamtwerkes erforderlich, die angebotenen Preise der Fa. Bayer moderat, dem Aufwand entsprechend und analog zum Hauptauftrag gestaltet.

Durch die Einsparungen im Hauptauftrag sowie die im Nachgang zusätzlich abgefragten Leistungen (NA 01-04) kommt es im Gewerk Schreinerarbeiten Innentüren zu einer Gesamtminderung der Auftragssumme um 2.052,62 € brutto auf nunmehr 188.202,17 € brutto.

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.01.2024

1. Das Ingenieurbüro Piewak & Partner GmbH aus Bayreuth hat den Auftrag für die Untersuchung des Siemensbrunnens im Zuge der Antragstellung für ein neues Wasserrecht zum Angebotspreis von 22.656,77 € erhalten.

2. Die Schreinerei Bayer aus Teuschnitz hat den Auftrag für das Schließsystem im Schwarzen Kreuz zum Angebotspreis von 24.073,32 € erhalten.

3. Die Fa. Hümpfer aus Horhausen hat den Auftrag für die Estricharbeiten bei der Erweiterung des Kindergartens „St. Anna“ in Teuschnitz zum Angebotspreis von 7.447,02 € erhalten.

4. Für die Aufwertung der Anwesen Torberg 23, Obere Str. 3, Wiesenstr. 2 und Rappoltengrüner Str. 18 wurden im Rahmen des kommunalen Städtebauförderprogramms Zuschüsse gewährt.

5. Die Familie Stoffregen aus Leinfelden-Echterdingen hat das Grundstück Fl.Nr. 1393/1 der Gemarkung Teuschnitz (Baugebiet Teuschnitz-Aue BA 2) zum Preis von 39.930,00 € erworben.

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.02.2024

1. Den Auftrag für den Ausbau der Rosengasse in Haßlach (Kanalbauarbeiten, Straßenbauarbeiten) hat die Fa. Kürschner aus Nordhalben zum Angebotspreis von 653.812,91 € erhalten.

2. Für das Anwesen Torberg 18 wurde im Rahmen des kommunalen Städtebauförderprogramms ein Zuschuss für die Sanierung gewährt.

Die Niederschriften der letzten beiden öffentlichen Sitzungen vom 29.12.2023 und 29.01.2024 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Ralf Schmitt informierte, dass zukünftig in der Arnika-Akademie ausgebildet werden darf. Es wird für den 01.09.2024 ein/e Auszubildende/r für den Beruf Veranstaltungskaufmann/frau gesucht.