Amtliche Bekanntmachung der Stadt Teuschnitz über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergbrunn“ im Stadtteil Haßlach
Um die städtebauliche Entwicklung im Hauptort zu leiten, beschloss der Stadtrat die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bergbrunn“ im Stadtteil Haßlach. Der Geltungsbereich der Planungen umfasst Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) von Flurstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Haßlach:
| Flur-Nr. | Erläuterung |
| 85/15 | TF, Straßen „Bergbrunn“/„Am Berg“ |
| 86 | --- |
| 86/2 | --- |
| 95 | TF, Wirtschaftsweg |
Das Planungsgebiet liegt am südwestlichen Rand des Stadtteils Haßlach. Der Geltungsbereich der Planungen wird im Norden, Süden und Westen begrenzt von landwirtschaftlichen Flächen, im Osten von der Straße „Bergbrunn“.
Die Vorentwürfe können im Zeitraum
vom 7. April bis 6. Mai 2025
während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
| Montag und Dienstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Teuschnitz, Hauptstraße 38, von jedermann eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planungen verlangt und Anregungen zu den Vorentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können auch auf der Internet-Seite der Stadt Teuschnitz unter www.teuschnitz.de sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden.
Hinweis:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.