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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 8/2023
Gemeinde Tschirn
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Gemeinderatssitzung Tschirn am 30.03.2023

1.

Niederlegung des Gemeinderatsmandates durch Christian Alber (Alternative für Tschirn e.V.)

Christian Alber hat mit Schreiben vom 13.03.2023 mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung das Amt als Gemeinderat niederlegt.

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) kann eine gewählte Person das Amt niederlegen, wobei Art. 19 GO keine Anwendung findet.

In diesem Fall rückt der Listennachfolger nach.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Rücktrittsschreiben des Herrn Christian Alber vom 13.03.2023 und beschließt, dass gemäß Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Niederlegung des Amts festgestellt wird.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

2.

Nachrückung von Martin Roppelt (Alternative für Tschirn e.V.) in den Gemeinderat und Vereidigung

Nach Niederlegung des Gemeinderatsmandates durch Christian Alber ist Martin Roppelt aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl 2020 für die Alternative für Tschirn e.V. der nächste Listennachfolger zur Nachrückung in den Gemeinderat.

Martin Roppelt hat schriftlich mitgeteilt, dass er bereit ist, in den Gemeinderat einzutreten.

Bgm. Peter Klinger nahm den vorgeschriebenen Eid nach Art. 31 Abs. 4 GO ab.

Beschluss:

Der Gemeinderat entscheidet, dass Herr Martin Roppelt als Listennachfolger nachrücken wird.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

3.

Wasserversorgung Tschirn: Beschlussfassung weiteres Vorgehen

In der Sitzung am 10.03.2022 hat die Alternative für Tschirn e.V. einen Antrag mit der Forderung der Überprüfung der Zukunftsfähigkeit der eigenen Trinkwasseroberflächenquellen gestellt. Hintergrund war die mögliche Anschaffung einer Mikrofiltrationsanlage für ca. 25.000,00 €.

In der Sitzung am 31.05.2022, TOP 2, nö (S. 108) wurde das Büro SRP aus Kronach beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, welches folgende Punkte untersuchen sollte:

Aufstellung Löschwasserbedarf

Trinkwasserbedarfsberechnung

Wasserverlustberechnung

Deckung des Wasserbedarf

Hochbehältervolumen

Auswertung Quellschüttung

Fotodokumentation der Anlagen

Kostenannahme

Planunterlagen

Versorgungsvarianten

-

Variante A: Sanierung der Wasserversorgungsanlage Tschirn inkl. des Gewinnungsgebietes (evtl. mit Teilanschluss FWO wie bisher)

-

Variante B: Versorgung über FWO

Kostenannahme für die Variante A - Sanierung der eigenen Quellen:

Kostenannahme für die Variante B - Vollanschluss an die Fernwasserversorgung Oberfranken:

Auswirkungen auf den Wasserpreis:

In der Bürgerversammlung am 29.03.2023 wurde das Ergebnis des Gutachtens der Bevölkerung in aller Ausführlichkeit vorgestellt.

Um der Tschirner Bevölkerung einen angemessenen Wasserpreis anbieten zu können, sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für einen Vollanschluss an die Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) aus. Aufgrund der rechtlich geforderten Druckverhältnisse müssen 31 % der Haushalte ihr Wasser direkt über die FWO-Leitung erhalten, was die Investition in die eigenen Quellen gegenüber diesen Wasserabnehmern schwer vermittelbar macht.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die enormen und teuren Investitionsmaßnahmen wegen den vielen baulichen Mängel machen einen Vollanschluss an die FWO unumgänglich.

Zudem ist es nicht sicher, wie das Schüttverhalten der Oberflächenquellen sich im Zuge des Klimawandels entwickelt. Dazu benötigt man noch weitere 4 Jahre tägliche Schüttmessungen im Bereich der Quellen, um eine realistische, fundierte und adäquate Aussage treffen zu können. Die aktuell vorhandenen Daten zeigen, dass in den Sommermonaten der Wasserbedarf nicht gedeckt werden kann und ein Zukauf von der FWO unumgänglich ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass der komplette Wasserbezug über die Fernwasserversorgung Oberfranken ab sofort erfolgen wird.

Abstimmungsergebnis: 8 : 1

4.

Absichtserklärung Haushaltskonsolidierungskonzept

Der Gemeinderat Tschirn beschließt ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit o. g. Themenfeldern zu erstellen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0