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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 8/2024
Stadt Teuschnitz
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Mitteilungen der Verwaltung

Bekanntgabe von Vergaben für die Sanierung des Kindergartens Wickie Wickendorf

1. Kindergarten Wickendorf; Kanalumlegung; Fa. Fehn

Die Kanalumlegung war notwendig geworden, nachdem im Zuge von Kanalinspektionen festgestellt wurde dass der Ablauf des Bestandskanals in die örtliche Kanalisation nicht geortet werden konnte. Der Altkanal wurde freigelegt, mittels Befahrung untersucht und Defekte des Altkanals festgestellt. Der Bestandsschacht an der Ecke Kindergarten Süd sollte für die neue Abwasserleitung genutzt werden, war allerdings defekt im Fußbereich und musste getauscht werden. In diesem Zuge musste die neue Anbindeleitung um die Südfassade des Kindergartens geführt und an den dortigen Bestand angeschlossen werden. Auch die Regenwasserleitungen mussten neu angeschlossen werden. Aus diesen Gründen war die Abrechnung gegenüber dem Angebot vom 10.05.2023 wesentlich höher und auch nicht in der Kostenschätzung enthalten. Ursprünglich waren die Arbeiten 3.570,00 € angeboten. Abgerechnet wurden 9.190,43 €.

2. Kindergarten Wickendorf; Brandschutz

Es wurden Minimax-Feuerlöscher zum Preis von 2.816,89 € bestellt.

3. Kindergarten Wickendorf; Vergabe Nachtrag 03 an die Fa. Konrad für Zimmerer-/ Dachdecker-/Klempnerarbeiten

Der Nachtrag 03 in Höhe von 2.126,39 € war wegen Preissteigerungen bei den Dachziegeln aufgrund der Verzögerung beim Ausführungstermin notwendig.

4. Kindergarten Wickendorf; Vergabe Nachtrag 01 an die Fa. Fliesen Kotschenreuther

Der Nachtrag 01 in Höhe von 722,49 € ist notwendig geworden, da im Bereich Personal-WC im OG der Boden aufgrund der Holzbalkendecke höheren Schwingungen ausgesetzt ist und hier eine Entkopplungsmatte eingebaut wird.

Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 12.03.2024

1.

Das Ing.-Büro HTS aus Kronach hat den Auftrag für die Planungsleistung des Mischwasserkanals in der Rosengasse zum Angebotspreis von 20.843,36 € erhalten.

2.

Der Nachtrag 01, Gewerk Elektroarbeiten der Fa. Feuerpfeil i.H.v. 9.395,53 € beim Projekt Erweiterung des Kindergartens St. Anna wurde beauftragt.

3.

Die Fa. Meusel aus Küps hat den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten beim Projekt Erweiterung des Kindergartens St. Anna zum Angebotspreis von 10.084,66 € erhalten.

4.

Die Fa. Kotschenreuther aus Wilhelmsthal hat den Auftrag für die Fliesenarbeiten beim Projekt Erweiterung des Kindergartens St. Anna zum Angebotspreis von 9.028,95 € erhalten.

5.

Die Fa. Aurednik aus Bessenbach hat den Auftrag für die fest verbaute Einrichtung beim Projekt Erweiterung des Kindergartens Wickendorf zum Angebotspreis von 25.582,88 € erhalten.

6.

Die Fa. Rebhan aus Neukenroth hat den Auftrag für den Einbau der Teeküche beim Projekt Erweiterung Kindergarten Wickendorf zum Angebotspreis von 26.024,00 € erhalten.

7.

Die Fa. Swietelsky-Faber aus Schlierschied hat den Auftrag für Schachtsanierungen im Stadtgebiet zum Angebotspreis von 37.456,83 € erhalten.

8.

Die Fa. Beck aus Bad Rappenau-Bonfeld hat den Auftrag für die Schachtregulierungen im Stadtgebiet zum Angebotspreis von 20.133,64 € erhalten.

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Die im Rahmen der Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen auf Grund des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Planungsstand vom 10.01.2024 sowie des Entwurfes der 5. Änderung der Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz mit Planungsstand vom 10.01.2024 und während der öffentlichen Auslegung und somit frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und Einwände vom 16.02.2024 bis 17.03.2024 (verlängert bis einschließlich 19.03.2024) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.03.2024 mit folgendem Ergebnis geprüft:

Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen, Bedenken oder sonstigen Einwänden abgegeben. Das Abwägungsprotokoll mit Datum 20.03.2024 zum Entwurf vom 10.01.2024 ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die aufgrund dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen sind in der beiliegenden Anlage (Abwägungskatalog vom 20.03.2024) zusammengefasst. Darin sind auch die hierzu erstellten Abwägungsvorschläge enthalten. Auf diese wird verwiesen.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken aus der Behördenbeteiligung gemäß den Abwägungsvorschlägen des Ingenieurbüros Weber GmbH & Co. KG vom 20.03.2024 zur Kenntnis. Es erfolgten keinerlei verfahrensschädliche Änderungen in den Unterlagen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Die während der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Bebauungsplanung wurden vom Stadtrat der Stadt Teuschnitz in dessen Sitzungen behandelt.

Beschluss:

Aufgrund der §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist und in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist und Art. 81 Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) geändert worden ist, erlässt die Stadt Teuschnitz folgende

Satzung:

§ 1

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Rappoltengrün“ der Stadt Teuschnitz, betreffend die unter Punkt 1.1. der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführten Grundstücke, nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Zeichnung mit verbindlichen Festsetzungen und der Begründung, gefertigt vom Ingenieurbüro IBW, Stadtsteinach, in der Fassung vom 20.03.2024 wird hiermit beschlossen.

§ 2

Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 21.11.2022 die Durchführung der 5. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Rappoltengrün“.

Beschluss:

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Teuschnitz für den Bereich des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Rappoltengrün“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.03.2024 wird hiermit festgestellt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen 2024 des Landschaftspflegeverbandes Frankenwald besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Dem Bauvorhaben der DFGM Deutsche Funkturm GmbH wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

ILE-Rennsteig; Auftaktseminar

Bgm. Frank Jakob informierte über das Auftaktseminar in Klosterlangheim. Die Präsentation hierzu wird jedem Stadtrat zur Verfügung gestellt.

Zusage für Mittel für ein Organisationsgutachten

MdL Jürgen Baumgärtner hat Mittel für ein Gutachten aus den Mitteln der Fraktionsinitiative der Regierungskoalition i.H.v. 70.000,00 € zugesagt. Das unabhängige Gutachten soll Vor- und Nachteile, Verbesserungsmöglichkeiten und das Einsparpotential eines möglichen Zusammenschlusses der drei Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz zu einer Einheitsgemeinde ausloten. In diesem Zusammenhang lässt auch die Marktgemeinde Nordhalben mögliche Vorteile eines Zusammenschlusses zu einer Verwaltungsgemeinschaft prüfen. Das Gutachten soll als Diskussionsgrundlage dienen, so wie von allen Gremien beschlossen. Dank gilt MdL Jürgen Baumgärtner, der immer ein offenes Ohr für die Belange der Kommunen hat.

Ausbau Ringstraße in Haßlach

Die Regierung von Oberfranken hat mitgeteilt, dass der Ausbau der Ringstraße in Haßlach förderfähig ist und die Zuwendungsfähigen Kosten sich auf ca. 410.000,00 € belaufen. Der Fördersatz beträgt 85 %. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 526.000,00 €. Somit beträgt der Eigenanteil der Stadt 177.500,00 €. Bgm. Frank Jakob bedankte sich bei der Regierung von Oberfranken für diese Unterstützung.

Einladung Besichtigung FFW Wickendorf

Am 19.04.2024 findet um 19 Uhr die Besichtigung der FFW Wickendorf durch die Kreisbrandinspektion statt. Es ergeht eine herzliche Einladung an den gesamten Stadtrat.