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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 8/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Mitteilungen aus dem Rathaus

In den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz sind in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen eingegangen.

Besonders auffällig ist dabei die Situation auf Spielplätzen sowie im Bereich des Friedhofs, wo vermehrt Hundekot festgestellt wurde. Gerade diese sensiblen Bereiche erfordern ein besonders hohes Maß an Rücksichtnahme und Sauberkeit.

Zudem wird immer wieder berichtet, dass Hundehalter zwar den Kot ihrer Tiere einsammeln, die gefüllten Plastikbeutel jedoch anschließend am Wegesrand oder sogar auf Spielplätzen liegen lassen.

Dies ist nicht nur unachtsam, sondern auch äußerst unangemessen!

Der Hundekot mag zwar in einem Beutel verpackt sein, doch dieser gehört nicht einfach in die Natur abgelegt! Die liegengelassenen Beutel verschmutzen nicht nur unsere Wiesen, Straßen und öffentlichen Plätze, sondern stellen auch eine unschöne und oftmals sogar gefährliche Belastung dar. Besonders auf Spielplätzen, wo Kinder spielen, sowie im sensiblen Bereich von Friedhöfen ist dies ein untragbarer Zustand.

Verstärkte Kontrollen angekündigt

Aufgrund der zunehmenden Beschwerden werden künftig vermehrt Kontrollen durch den kommunalen Überwachungsdienst durchgeführt. Verstöße werden konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht.

Was können Sie tun?
  • Wenn Sie den Kot Ihres Hundes eingesammelt haben, lassen Sie den Beutel nicht einfach liegen! Entsorgen Sie ihn ordnungsgemäß.
  • Nutzen Sie die aufgestellten Mülleimer oder nehmen Sie die Beutel mit nach Hause und werfen Sie sie dort in den Müll.
  • Hundekotbeutel, die am Wegesrand abgelegt werden, sind genauso ein Problem wie der Kot selbst. Sie gehören nicht in die Landschaft!

Es ist nicht die Aufgabe der Stadt, Gemeinde oder der Mitmenschen, die Hinterlassenschaften von Hunden zu entfernen. Hundekot gilt als Abfall und gehört in die Restmülltonne.

Wichtiger Hinweis zu Spielplätzen:

Leider gab es in letzter Zeit auch wieder vermehrt Beschwerden über Hunde, die auf Spielplätzen in Teuschnitz und Reichenbach frei herumlaufen oder dort ausgeführt werden. Hunde haben auf Spielplätzen – auch auf den Wegen – nichts zu suchen! Die Gefahr von Verunreinigungen und gesundheitlichen Risiken für Kinder ist zu groß.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass es rechtlich unzulässig ist, einen Hund unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Hunde müssen immer in „Handlungs- und Sichtweite" geführt werden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer empfindlichen Geldbuße oder sogar mit einer Strafanzeige rechnen.

Wir bitten daher alle Hundehalter, besonders achtsam zu sein und diese Regeln zu beachten. Die Mitmenschen, die Kinder und die Umwelt werden es Ihnen danken!