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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 8/2026
Stadt Teuschnitz
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Entfällt

Schwarzes Kreuz; Schaubrauerei

Der Nachtrag 01 der Firma Thomae für das Gewerk Rückbau- und Zimmerarbeiten, welcher infolge einer geänderten Ausführung notwendig wurde und eine Minderung des Auftragswerts um 42.415,10 € bewirkt, wurde genehmigt.

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2026

1. Die Stadt erwirbt das Grundstück Fl.Nr. 313 der Gemarkung Wickendorf mit 5.066 m² zum Preis von 5.066,00 €.

2. Das Vorkaufsrecht für das Grundstück Fl.Nr. 203 der Gemarkung Teuschnitz wurde nicht ausgeübt.

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.02.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Bgm Frank Jakob begrüßte zu diesem TOP Herrn Johannes Schneider von der Waldbesitzer Vereinigung Kronach-Rothenkirchen (WBV).

Herr Schneider berichtete, dass das im Jahr 2021 erstellte Forstbetriebsgutachten, welches gemäß Bayerischem Waldgesetz in Verbindung mit der Bayerischen Waldverordnung verpflichtend ist, aufgrund der massiven Borkenkäferkalamität in wesentlichen Teilen nicht mehr aktuell sei. Eine vollständige Überarbeitung sei derzeit jedoch noch nicht sinnvoll, da aktuell nicht verlässlich eingeschätzt werden könne, welche Baumarten sich langfristig durchsetzen werden.

Weiter führte Herr Schneider aus, dass die entstandenen Kahlflächen differenziert betrachtet werden müssen. Es sei zu prüfen, wo eine natürliche Verjüngung möglich ist und wo aktive Wiederaufforstungsmaßnahmen erforderlich werden, da ein ausreichender natürlicher Anflug nicht zu erwarten sei.

Die WBV wird gemeinsam mit der Stadt Teuschnitz ein Konzept erarbeiten, das sicherstellt, dass sich die betroffenen Kahlflächen wieder zu stabilen Waldflächen entwickeln. Die geplanten Wiederaufforstungen sollen so ausgestaltet werden, dass die entstehenden Kosten durch verfügbare Förderprogramme gedeckt werden können.

Darüber hinaus wurde berichtet, dass die Waldflächen „Fuchsloch" und „Hönigsbach" durchforstet werden sollen, um staatliche Fördermöglichkeiten nutzen zu können oder das Holz an Selbstwerber zu veräußern.

Beschluss:

Dem Stadtrat wird ein Konzept zur Wiederaufforstung der Kalamitätsflächen zur Entscheidung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Beschluss:

1. Das seit 2005 laufende Haushaltskonsolidierungskonzept wird fortgeschrieben.

2. Im Verwaltungshaushalt haben bei den Ausgaben Sparsamkeit und Erfüllung der Pflichtaufgaben höchste Prioritäten.

3. Im Vermögenshaushalt werden Infrastrukturmaßnahmen und Stadtentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, die der Zukunftsentwicklung der Stadt dienen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Die Stadt Teuschnitz hat seit 2024 keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr. Der Vergleich der Haushaltsansätze erfolgt mit den Planungen, die aber von der Rechtsaufsicht nicht genehmigt und auch nicht veröffentlicht wurden.

ENTWICKLUNG DER FINANZWIRTSCHAFT 2024 BIS 2026:

Der Haushaltsplan 2026 ist genehmigungspflichtig, da eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.839.000,00 € vorgesehen ist. Zudem wird ein Jahresfehlbetrag aus 2024 i.H.v. 2.752.659,09 € vorgetragen.

Allerdings ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig und muss somit von der Rechtsaufsicht abgelehnt werden, weshalb sich die Stadt Teuschnitz weiterhin in der haushaltslosen Zeit befindet.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

Die Hebesätze werden in einer Hebesatzsatzung separat festgelegt.

Die Kassenkredite sollen aufgrund der Vorfinanzierung von Investitionen auf 6,0 Mio. € festgesetzt werden.

Verwaltungshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt 2026 hat ein Volumen von 4.722.200,00 € und ist um 449.000,00 € höher als im Vorjahr.

Erläuterungen zu wesentlichen Änderungen bei Einnahmen und Ausgaben gegenüber des Haushalts 2025

Einnahmen

Ausgaben

Ausgleich des Verwaltungshaushaltes

Der Verwaltungshaushalt muss durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt i.H.v. 791.700,00 € ausgeglichen werden.

Die Mindestzuführung in Höhe von 411.800,00 € wird nicht erreicht.

Zu einer geregelten Haushaltsführung fehlen der Stadt Teuschnitz somit 1.203.500,00 €.

Vermögenshaushalt:

Der Vermögenshaushalt 2026 hat ein Gesamtvolumen von 4.175.200,00 €.

Das Investitionsvolumen beträgt 2.971.700,00 € (2025: 4.464.800,00 €).

1. Zusammenstellung der Investitionen mit Finanzierung

SCHULDEN

RÜCKLAGEN

FINANZPLANUNG 2025 – 2029

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes wird sich in den nächsten Jahren bei ca. 4,5 Mio. € einpendeln. Das größte Problem ist, dass der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes rechnerisch nicht erreicht werden kann und eine Zuführung vom Vermögenshaushalt nötig ist. Die Stadt Teuschnitz muss dringend neue Einnahmequellen finden um ihre dauernde Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

Die Stadt Teuschnitz kann keine neuen Investitionen beginnen, solange die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Angefangene Investitionen müssen abfinanziert werden. Im Finanzplan wurden nur Investitionen berücksichtigt, bei denen die Stadt Teuschnitz mit auftreten muss.

Beschluss:

1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan 2026 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen.

2. Der Finanzplan für die Jahre 2025 – 2029 wird genehmigt.

3. Der Stellenplan 2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Die im Haushaltsplan angesetzten Hebesätze beruhen auf der Hebesatzsatzung vom 22.10.2024. Aufgrund der fehlenden Genehmigungsfähigkeit des Haushalts ist es erforderlich, die Festsetzung der Hebesätze unabhängig vom Haushaltsplan vorzunehmen. Hierzu wird die bisherige Hebesatzsatzung rückwirkend zum 31.12.2025 aufgehoben und zum 01.01.2026 durch eine eigenständige Realsteuerhebesatzsatzung ersetzt.

Beschluss:

Der Stadtrat hebt die Hebesatzsatzung vom 22.10.2024 mit Wirkung zum 31.12.2025 rückwirkend auf.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Die Hebesatzsatzung vom 22.10.2024 enthält ausschließlich die Hebesätze für die Grundsteuer. Da die Stadt Teuschnitz seit dem Haushaltsjahr 2024 keine veröffentlichte Haushaltssatzung mehr hat, sollen künftig sämtliche Hebesätze in einer einheitlichen Realsteuerhebesatzsatzung zusammengeführt werden.

Die neue Realsteuerhebesatzsatzung wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen. Änderungen gegenüber den bisherigen Festsetzungen erfolgen nicht; es handelt sich um eine formale Zusammenführung der Hebesätze ohne inhaltliche Anpassungen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 2 der Sitzungsniederschrift beiliegende Realsteuerhebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2026.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Parksituation im Stadtkern Teuschnitz

Die im Beschluss vom 24.11.2025 festgelegten Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation werden nach den Osterfeiertagen umgesetzt.

Eröffnung der Schaubrauerei

Der Termin für die Eröffnung der Schaubrauerei wurde auf Freitag, den 22.05.2026, festgelegt.