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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 9/2024
Verwaltungsgemeinschaft
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Mitteilungen der Verwaltung

Am 15. Mai 2024 werden für die Mitgliedsgemeinden der VGem Teuschnitz (Stadt Teuschnitz, Gemeinde Reichenbach und Tschirn) zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B 2. Rate für 2024

Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2. Rate für 2024

Überweisungen können auf folgende Bankkonten der VGem Teuschnitz erfolgen:

Sparkasse Kulmbach-Kronach

(BLZ 771 500 00) 570 330 290

IBAN: DE03 7715 0000 0570 3302 90

BIC: BYLADEM1KUB

VR-Bank Oberfranken Mitte eG

(BLZ 771 900 00) Kto.-Nr. 5 902 916

IBAN: DE50 7719 0000 0005 9029 16

BIC: GENODEF1KU1

Barzahlungen können in der VG-Kasse Teuschnitz während der üblichen Kassenstunden (tel. Anmeldung erforderlich) geleistet werden und zwar:

Montag, Dienstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Steuerbescheid vermerkte PK-Nummer (Personen-Kenn-Nummer) und Ihren Namen anzugeben, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen vermieden werden.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine ersucht! Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge und Portoauslagen erhoben bzw. bei weiterem Verzug die Zwangsbeitreibung angeordnet werden.

Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler, die die VG-Kasse Teuschnitz ermächtigt haben, die Steuern im Wege des Abbuchungsverfahrens einzuziehen.

Frank Jakob
Gemeinschaftsvorsitzender