BEKANNTMACHUNG
Die Versammlung der Jagdgenossen hat am 14. März 2025 beschlossen, den Reinertrag der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2024 nicht auszubezahlen, sondern für folgenden Zweck zu verwenden:
- Instandhaltung der Wegeinfrastruktur
Jagdgenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können binnen einem Monat, vom Tag der Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll des Jagdvorstehers, die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Nach Ablauf der Monatsfrist erlischt der Anspruch.
Wickendorf, 23.04.2025