Der TOP wurde zuletzt in der Sitzung am 02.12.2026, TOP 3 nö (S. 261) behandelt.
Bgmin Karin Ritter begrüßte Herrn Kolb vom Architekturbüro Müller aus Kronach. Herr Kolb stellte zwei Varianten vor.
Variante 1 ist die bereits zwischen 2019 und 2020 erstellte Entwurfsplanung vom Büro König und Kühnel, die schon damals in ihren Verhältnissen überdimensioniert war.
Mit der Instandsetzung und dem Umbau der Alten Schule und der Turnhalle zum Bürger- und Vereinshaus sollen Voraussetzungen für einen zentralen, multifunktionalen Ort für die Bürger und Bürgerinnen von Reichenbach geschaffen werden, der darüber hinaus auch von der gesamten Region für Vereinsarbeit und verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten genutzt werden kann.
Ziel ist es, das Gebäude behindertengerecht umzubauen, die erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, die für die Nutzung erforderlichen Raumstrukturen zu schaffen und eine attraktive Architektur sowohl beim Gebäude als auch der Außenanlagen umzusetzen.
Entwurfsgedanke ist, einen neuen zentralen Eingangsbereich mit zentralem Sanitärbereich zu schaffen, ohne durch andere Bereiche gehen zu müssen.
Von dieser zentralen Halle aus können getrennt der Gastronomiebereich, die Turnhalle und die Vereinsräume auf den verschiedenen Ebenen mit einem Aufzug barrierefrei erschlossen werden. Die zweigeschossige Halle mit Galerie ist lichtdurchflutet und großzügig gestaltet.
Die Turnhalle bleibt in ihren Abmaßen gleich, wird jedoch so umgebaut, dass sie auch als Veranstaltungshalle (mit Gastronomie) und die Umkleiden als Garderobe genutzt werden kann.
Beim Schulgebäude wird das Obergeschoss zurückgebaut und das Raumangebot auf sechs Vereinsräume reduziert.
Das denkmalgeschützte Wandbild wird in das Erdgeschoss versetzt.
Der Zuschnitt der Vereinsräume bleibt erhalten.
Für Bewirtung soll der gemeinsame Gastronomiebereich in der Turnhalle dienen.
Die Dächer werden als Pultdächer, zueinander versetzt, angeordnet.
Die Fassaden werden in hellem Putz und mit Fassadenplatten in Holzstruktur erneuert.
Die Fenster werden als graue Kunststofffenster ersetzt.
Neben den Umbauarbeiten an den Gebäuden werden die Freiflächen neu gestaltet und die Asphaltflächen entsiegelt.
Die Gesamtkosten würden sich für Variante 1 auf 6.950.000 € brutto belaufen.
Mit Rückbau der Alten Schule, Instandsetzung der Turnhalle und dem Erstellen eines Ersatzneubaus zum Bürger- und Vereinshaus sollen die Voraussetzungen für einen zentralen, multifunktionalen Ort für die Bürger und Bürgerinnen von Reichenbach geschaffen werden, aber darüber hinaus auch für die gesamte Region, um dort Vereinsarbeit, Veranstaltungen und Aktivitäten durchführen zu können.
Ein wichtiges Ziel ist es, das Ensemble barrierefrei umzubauen, die erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, die für die Nutzung erforderlichen Raumstrukturen zu schaffen und eine attraktive Architektur und Außenanlagen zu erreichen, damit die Menschen Freude an und bei ihren Aktivitäten haben.
Entwurfsgedanke ist, einen Ersatzneubau mit zwei Ebenen an Stelle des zurückgebauten Schulgebäudes mit neuem zentralen Eingangsbereich und einem Sanitärbereich zu errichten.
Von diesem Eingangsbereich aus können getrennt der Gastronomiebereich, die Turnhalle und die Bürger- und Vereinsräume auf den beiden Ebenen erschlossen werden.
Der zweigeschossige zentrale Bereich ist lichtdurchflutet und großzügig gestaltet und bildet durch die Verglasung gleichzeitig einen Übergang von innen nach außen.
Die Turnhalle bleibt in ihren Abmaßen gleich, wird jedoch so umgebaut, dass sie auch als Veranstaltungsraum mit Catering und Gastronomie und die Umkleiden als Garderobe genutzt werden können.
Der Ersatzneubau erhält bis zu sechs Bürger- und Vereinsräume in Holzbauweise.
Das denkmalgeschützte Wandbild kann in Ebene 2 versetzt werden.
Die Bürger- und Vereinsräume werden in zwei unterschiedlichen Größen angeboten.
Als Nutzungen bieten sich Gymnastik, Yoga, Klangschalen, Pilates zum Teil über die VHS an.
Ein Jugendraum wird neben einem Raum für Ausschusssitzungen und Wahlraum vorgesehen.
Die Musiker der Blasmusikkapelle erhalten einen Übungs- und Lagerraum wie auch die SLG.
Um nicht mehrfach Küchen und Getränkevorräte vorhalten zu müssen, soll der gemeinsame Gastronomiebereich in der Turnhalle dienen.
Die Dächer sind als leichte Pultdächer, zueinander versetzt, angeordnet.
Die Fassaden werden in hellem Putz und mit Fassadenplatten in Holzstruktur erstellt.
Die Fenster werden farbig abgesetzt.
Neben den Bauarbeiten an den Gebäuden bedarf es einer Neugestaltung der Außenanlagen
in Verbindung mit einer Entsiegelung der Asphaltflächen.
Die Gesamtkosten für die Variante 2 belaufen sich auf 5.400.000 € brutto.
Die Kosten für den Rückbau des Schulgebäudes sowie die Errichtung des Neubaus belaufen sich auf 2.580.000 €.
Die Kosten für die Instandsetzung der Turnhalle belaufen sich auf 2.255.000 € brutto.
Hinzu kommen Außenanlagen in Höhe von 365.000 € sowie das Kunstwerk mit 100.000 €.
Diskussionsverlauf:
1. | GR Peter Dressel monierte, dass ein Lagerraum für die SLG fehlt. Hier werden ca. 25 m² benötigt. |
2. | Es wurde seitens des Gremiums angeregt, eine eingeschossige Variante hinter der Turnhalle zu prüfen. |
Beschluss:
1. | Der Gemeinderat ist der Planung Variante 2 positiv gegenüber eingestellt. |
2. | Sollte die vom Gremium vorgeschlagene eingeschossige Variante (Variante 3) nicht günstiger sein, soll Variante 2 der Regierung von Oberfranken vorgestellt und weiterverfolgt werden. |
Abstimmungsergebnis: 8 : 0
1. Familie Hella und Peter Förtsch, Hauptstr. 54, wurde im Rahmen des kommunalen Förderprogramms ein Zuschuss für die Neugestaltung von Dach und Fassaden ihres Anwesens Kirchstr. 1 im Sanierungsgebiet „Ortskern Reichenbach“ gewährt. Die förderfähigen Kosten betragen vorläufig 105.000,00 €, der Zuschuss beläuft sich auf höchstens 25.000,00 €.
2. Corinna Hufnagl, Hauptstr. 34, wurde im Rahmen des kommunalen Förderprogramms ein Zuschuss für die Neugestaltung des Gartenzauns ihres Anwesens im Sanierungsgebiet „Ortskern Reichenbach“ gewährt. Die förderfähigen Kosten betragen vorläufig 16.500 €, der Zuschuss beläuft sich auf 30 % = 4.950,00 €.
3. Giuseppe Ciron (Fa. Hans Wagner), Brunnenstr. 2, wurde im Rahmen des kommunalen Förderprogramms ein Zuschuss für die Fassaden- und Dachneugestaltung ihres Anwesens im Sanierungsgebiet „Ortskern Reichenbach“ gewährt. Die förderfähigen Kosten betragen vorläufig 68.000 €, der Zuschuss beläuft sich auf 30 % = 20.400,00 €.
1. Mit der Fa. Sell GmbH wurde ein Wartungsvertrag für die Wärmepumpe sowie die sanitär- und lüftungstechnischen Anlagen im Objekt Rennsteigstr. 16 zum Angebotspreis von 3.250 € netto jährlich abgeschlossen.
2. Die Gemeinde hat die Scheune und die Fl.Nr. 60/13 Gemarkung Reichenbach erworben.
3. Die Gemeinde erwirbt im Rahmen des Erbbaurechts das Kindergartengebäude mit der Fl.Nr. 412/3 Gemarkung Reichenbach von der Kath. Kirchenstiftung Reichenbach e. V. zum Preis von 1 € unter der Auflage, dieses weiter als Kindergarten zu nutzen.
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.02.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 8 : 0
Die Kirchweihgesellschaft Reichenbach, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Niklas Schnappauf, hat Antrag auf Nutzung der Turnhalle zum Zwecke der Kirchweih im Zeitraum vom 14.09.2026 bis 25.09.2026 gestellt.
Bei der Kirchweih handelt es sich um eine kulturelle Veranstaltung.
Beschluss:
Der Kirchweihgesellschaft Reichenbach wird die Nutzung der Turnhalle zum Zwecke der Kirchweih unentgeltlich gestattet.
Abstimmungsergebnis: 8 : 0
Die offizielle Eröffnung findet am Donnerstag, 09.04.2026 um 10:00 Uhr statt.
Die Jahreshauptversammlung findet am Samstag, 16.05.2026 statt.
Die Tagesordnung wird um TOP 7: Standesamtliche Angelegenheiten – Widmung der Gaststätte Das Fränkische Reichenbach zum Eheschließungsort erweitert.
Abstimmungsergebnis: 8 : 0
Nach § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht. Gemeinden sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit befugt, neben den Diensträumen des Standesbeamten auch weitere geeignete Räumlichkeiten außerhalb des Amtsgebäudes zu bestimmen.
Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Vornahme von Eheschließungen zugelassen wird, stellt eine „Widmung“ im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar. Die Örtlichkeit muss nach Art, Ausstattung und Rahmenbedingungen der Bedeutung einer Eheschließung entsprechen und eine ungestörte Durchführung ermöglichen.
In der Vergangenheit wurden im Bereich der VGem Teuschnitz bereits mehrere externe Eheschließungsorte gewidmet (z. B. Arnika-Café und Veranstaltungssaal „Schwarzes Kreuz“ in Teuschnitz). Diese Beispiele dienen als Orientierung für die Prüfung weiterer geeigneter Räumlichkeiten.
Die Gaststätte „Das Fränkische Reichenbach“ befindet sich im Standesamtsbezirk des Standesamtes Teuschnitz. Die Gemeinde Reichenbach bzw. die Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz kann die Räumlichkeiten nach Abstimmung mit dem Betreiber für standesamtliche Zwecke nutzen.
Der vorgesehene Raum für Eheschließungen ist barrierefrei erreichbar und ermöglicht eine ungestörte Durchführung der Trauzeremonie, da er vom regulären Gaststättenbetrieb abtrennbar ist. Die Räumlichkeiten bieten ausreichend Platz für größere Hochzeitsgesellschaften und entsprechen nach Art und Ausstattung den Anforderungen des § 14 PStG.
Unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der bereits für andere externe Eheschließungsorte geltenden Vorgaben bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Widmung, sofern folgende Punkte erfüllt werden:
| • | Am Eingang ist ein Schild anzubringen, das die Räumlichkeit als Eheschließungsort des Standesamtes Teuschnitz ausweist. |
| • | Die Möglichkeit der Eheschließung darf nicht mit einer Verpflichtung verbunden werden, Speisen oder Getränke abzunehmen oder die Hochzeitsfeier dort auszurichten. |
| • | Während der Trauzeremonie ist sicherzustellen, dass keine Störungen durch betriebsfremde Personen erfolgen. |
| • | Die Widmung muss durch das nach kommunalrechtlichen Vorschriften zuständige Gremium beschlossen werden. |
Vorbehaltlich der Zustimmung der Standesamtsaufsicht erscheint die Widmung der Gaststätte „Das Fränkische Reichenbach“ als weiterer Eheschließungsort sinnvoll, um den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche geeignete Räumlichkeiten anzubieten.
Die Entscheidung über die Widmung ist durch das zuständige Gremium der Gemeinde Reichenbach und der VGem Teuschnitz herbeizuführen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gaststätte „Das Fränkische Reichenbach“ als Eheschließungsort prüfen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: 8 : 0