Der Stadtrat Ornbau hat am 23.04.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 30.04.2024, AZ. 941.03-0036/0001 SG 22, zur Haushalssatzung und zum Haushaltsplan Stellung genommen. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO).
Danach liegt die Haushaltssatzung mitsamt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach (Zimmer Nr. 1) innerhalb der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Ornbau, Landkreis Ansbach, für das Haushaltsjahr 2024 folgende
Haushaltssatzung
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.158.700 €
in den Einnahmen und Ausgaben mit — — 2.078.650 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 0,00 €
festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 450 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 450 v.H.
2. Gewerbesteuer — 330 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 690.000 €
festgesetzt.
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2023 – 2027 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2024.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.