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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 11/2026
Ornbau
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Amtliche Bekanntmachungen - Bericht aus der konstituierenden Sitzung vom 07.05.2026

Vereidigung der neu gewählten Stadtratsmitglieder durch den Beauftragten Stefan Sellinger

Nach Art. 31 Abs. 4 GO sind alle neu gewählten Mitglieder des Stadtrates in der ersten öffentlichen Sitzung nach ihrer Berufung in feierlicher Form zu vereidigen.

Der Beauftragte der Stadt, Stadtrat Sellinger nimmt den neu gewählten Stadtratsmitgliedern Hanne Kleider, Katrin Netter, Annika Herrmann, Gert Hackeneis, Dominik Hauff und Jana Pfahler den Eid ab, der folgenden Wortlaut hat:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Beschluss über die Art und die Anzahl der weiteren Bürgermeister/Innen

Der Stadtrat hat durch einfachen Beschluss festzulegen, ob er einen zweiten oder auch einen dritten Bürgermeister wählen möchte. Bisher gab es eine zweite Bürgermeisterin und einen weiteren Stellvertreter. Der Stadtrat beschließt, eine zweite Bürgermeisterin / einen zweiten Bürgermeister und eine dritte Bürgermeisterin / einen dritten Bürgermeister zu wählen. Diese sind ehrenamtlich tätig.

Wahl der zweiten Bürgermeisterin/des zweiten Bürgermeisters

Der Stadtrat hat beschlossen, eine zweite Bürgermeisterin / einen zweiten Bürgermeister zu wählen. Wählbar sind alle Mitglieder des Stadtrates, die auch die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO), die also

- Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,

- das 18. Lebensjahr vollendet hat,

Die Wahl ist geheim mit Stimmzettel durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhält.

Aus den Reihen des Stadtrates wird Diana Fichtner als zweite Bürgermeisterin vorgeschlagen.

Auf Stadträtin Diana Fichtner entfielen bei der Wahl 12 gültige Stimmen. Sie hat erklärt, die Wahl anzunehmen.

Wahl der dritten Bürgermeisterin/des dritten Bürgermeisters

Der Stadtrat hat beschlossen, eine dritte Bürgermeisterin / einen dritten Bürgermeister zu wählen. Wählbar sind alle Mitglieder des Stadtrates, die auch die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO), die also

- Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,

- das 18. Lebensjahr vollendet hat,

Die Wahl ist geheim mit Stimmzettel durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhält.

Aus den Reihen des Stadtrates werden Mario Lindemann und Stefan Sellinger als dritter Bürgermeister vorgeschlagen.

Auf Stadtrat Stefan Sellinger entfielen dabei 2 gültige Stimmen und auf Stadtrat Mario Lindemann 10 gültige Stimmen. Stadtrat Mario Lindemann hat erklärt, die Wahl anzunehmen.

Vereidigung der weiteren Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

Die neu gewählte zweite Bürgermeisterin Diana Fichtner vereidigt den neu gewählten dritten Bürgermeister Mario Lindemann gem. Art. 27 KWBG mit folgendem Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Bestellung weiterer Stellvertreter/innen

Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO kann der Stadtrat aus der Mitte des Stadtrates weitere Stellvertretungen bestimmen; diese müssen Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.

Aus den Reihen des Stadtrates wird Stadtrat Daniel Hesse als weiterer Stellvertreter vorgeschlagen.

Dieser wird zum weiteren Stellvertreter bestimmt.

Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurde entsprechend dem aktuellen Muster des Bayerischen Gemeindetages vorbereitet.

In der Satzung ist u.a. folgendes geregelt:

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Der Bau- und Umweltausschuss und der Ausschuss für Kultur und Tourismus bestehen aus 6 Mitgliedern des Stadtrates und der Vorsitzenden /dem Vorsitzenden;

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der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern des Stadtrates; mit Stellvertretern

-

Sitzungsgeld 25,00 € (wie bisher)

Der Stadtrat hat die Satzung beschlossen.

Erlass Geschäftsordnung

Die vorbereitete Geschäftsordnung entspricht dem Muster des Bayerischen Gemeindetages und wurde in folgenden Punkten angepasst; auch im Gegensatz zur bisherigen Geschäftsordnung:

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Regelungen zu „Fraktionen, Ausschussgemeinschaften“ wurden gestrichen

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Regelung zu „Rechtsstellung der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder, Aufgaben“ wurde gestrichen

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§ 5 – Ausschussbesetzung wurde weitestgehend gestrichen; Nur im Rechnungsprüfungsausschuss sind Stellvertreter vorgesehen; in den anderen Ausschüssen nicht

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§ 10 Abs. 2 Nr. 2 – Verfügungsrahmen des Ersten Bürgermeisters entsprechend der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages angepasst

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§ 21 – Regelung für ausschließlich elektronische Ladung, mit Einsatz eines Ratsinformationssystems (keine schriftliche Ladung mehr zusätzlich)

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§ 22 – Anträge in schriftlicher oder elektronischer Form; Frist 14 Tage vor der Sitzung

Zudem wurden keine Regelungen für eine Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung aufgenommen.

Die Geschäftsordnung wurde beschlossen.

Besetzung der Ausschüsse

Wie in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts festgelegt, bestehen der Bau- und Umweltausschuss und der Ausschuss für Kultur und Tourismus aus der/dem Vorsitzenden und 6 Stadtratsmitgliedern. Für diese Ausschüsse sind keine Stellvertreter vorgesehen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern des Stadtrates. Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sollen Stellvertreter bestellt werden.

Folgende Ausschussbesetzung wurde beschlossen:

Bau- und Umweltausschuss

Stadtrat Gert Hackeneis

Stadtrat Stefan Sellinger

Stadtrat Sebastian Weeger

Stadtrat Daniel Hesse

Stadtrat Dominik Hauff

Stadträtin Jana Pfahler

Ausschuss für Kultur und Tourismus

Stadträtin Katrin Netter

Stadträtin Annika Herrmann

Stadträtin Hanne Kleider

Stadträtin Jana Pfahler

Stadtrat Mario Lindemann

Stadtrat Dominik Hauff

Rechnungsprüfungsausschuss:

Stadträtin Hanne Kleider – Stellvertreterin Stadträtin Katin Netter

Stadtrat Tom Gramer → (Vorsitzender) - Stellvertreterin Stadträtin Annika Herrmann

Stadtrat Daniel Hesse - Stellvertreterin Stadträtin Jana Pfahler

Stadtrat Sebastian Weeger - Stellvertreter Stadtrat Mario Lindemann

Stadtrat Stefan Sellinger – Stellvertreter Stadtrat Dominik Hauff

Bestellung der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf

Nach Art. 6 VGemO besteht die Gemeinschaftsversammlung aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und je ein Stadtratsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohnerinnen und Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Stadtmitglied.

Demnach entsendet die Stadt Ornbau neben der Ersten Bürgermeisterin / dem Ersten Bürgermeister noch 2 Mitglieder des Stadtrates mit Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung.

Als weitere Mitglieder in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf entsendet die Stadt Ornbau folgende Stadträte:

Stadtrat Gert Hackeneis - Stellvertreterin: Stadträtin Annika Herrmann

Stadtrat Mario Lindemann – Stellvertreter: Stadtrat Daniel Hesse

Bestellung eines stellvertretenden Verbandsrates für die Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe

Nach § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe werden die Gemeinden in der Verbandsversammlung durch ihre ersten Bürgermeister/in vertreten (Verbandsräte). Im Falle seiner Verhinderung tritt an die Stelle der zweite Bürgermeister oder ein anderer Vertreter.

Bisher war Stadtrat Daniel Hesse stellvertretender Verbandsrat. Stadtrat Hesse wurde wieder zum stellvertretenden Verbandsrat bestellt.

Bestellung Mitglieder Kuratorium Bücherei

Aufgrund des Vertrags zwischen der Stadt Ornbau und der Kath. Kirchenstiftung Ornbau hinsichtlich des Büchereibetriebs ist vereinbart, dass ein Büchereikuratorium gebildet wird, welches aus insg. 4 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Von Seiten der Stadt Ornbau sind 2 Stadträte in das Kuratorium zu entsenden. Bisher waren Manuel Göttler und Tom Gramer im Büchereikuratorium vertreten. Der Stadtrat entsendet Stadträtin Katrin Netter und Stadträtin Hanne Kleider in das Kuratorium der Bücherei Ornbau.

Entsendung von 4 Mitgliedern in den Aufsichtsrat des MVZ Altmühlgrund GmbH

Nach § 10 des Gesellschaftsvertrags der MVZ Altmühlgrund GmbH besteht der Aufsichtsrat aus dem ersten Bürgermeister und 3 vom Stadtrat Ornbau (und einer vom Stadtrat Merkendorf) zu entsendenden Personen. Es kann sich um Mitglieder des Stadtrates oder sachkundige Bürger handeln. Die vom Stadtrat entsandten Aufsichtsratsmitglieder sollen über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung verfügen, die dem Umfang und der Bedeutung des Amtes entsprechen. Die Entsendung erfolgt auf die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode des Stadtrates.

Bisher waren von Seiten der Stadt Ornbau Marco Meier, Diana Fichtner, Dr. Peter Eyrich und Maximilian Goth im Aufsichtsrat vertreten. Von Seiten der Stadt Merkendorf Bürgermeister Stefan Bach. Die genannten Personen haben sich bereit erklärt, weiter im Aufsichtsrat mitzuwirken.

Der Stadtrat bestellt folgende Personen in den Aufsichtsrat der MVZ Altmühlgrund GmbH:

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Frau Stadträtin Diana Fichtner

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Herrn Marco Meier

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Herrn Dr. Peter Eyrich

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Herrn Maximilian Goth

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Stadtrat Mario Lindemann (Stellvertreter)