Der Stadtrat Ornbau hat am 09.05.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 19.05.2023, AZ. 941.03-0036/0001 SG 22, zur Haushalssatzung und zum Haushaltsplan Stellung genommen. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO).
Danach liegt die Haushaltssatzung mitsamt ihrer Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach (Zimmer Nr. 1) innerhalb der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
HAUSHALTSSATZUNG
der Stadt Ornbau für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Ornbau, Landkreis Ansbach, für das Haushaltsjahr 2023 folgende
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.304.060 €
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.063.300 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
0,00 €
festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 450 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 330 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
700.000 €
festgesetzt.
§ 6
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2023.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.