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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 14/2023
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf (Landkreis Ansbach)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

Im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  872.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  11.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Verwaltungsumlage:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs (Umlage­soll) von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 732.700 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 30.06.2022 der Mit­gliedsgemeinden umgelegt. Zu diesem Stichtag wird die Einwohnerzahl von Weiden­bach auf 2.470 und von Ornbau auf 1.686 festgesetzt. Für die Mitgliedsgemeinden werden folgende Umlagen festgesetzt:

Markt Weidenbach

- 2.470 Einwohner

435.459,34 €

Stadt Ornbau

- 1.686 Einwohner

297.240,66 €

4.156 Einwohner

732.700,00 €

2. Investitionsumlage:

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026 sind Bestandteil, bzw. Anlage des Haushaltsplanes für das Jahr 2023.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Weidenbach, den 04.05.2023
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
gez.
Willi Albrecht
Gemeinschaftsvorsitzender