Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf folgende
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
Im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 872.000 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 11.000 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll) von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 732.700 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 30.06.2022 der Mitgliedsgemeinden umgelegt. Zu diesem Stichtag wird die Einwohnerzahl von Weidenbach auf 2.470 und von Ornbau auf 1.686 festgesetzt. Für die Mitgliedsgemeinden werden folgende Umlagen festgesetzt:
| • | Markt Weidenbach | - 2.470 Einwohner | 435.459,34 € |
| • | Stadt Ornbau | - 1.686 Einwohner | 297.240,66 € |
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| 4.156 Einwohner | 732.700,00 € |
2. Investitionsumlage:
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026 sind Bestandteil, bzw. Anlage des Haushaltsplanes für das Jahr 2023.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.