topographische Karte mit Darstellung des Änderungsbereichs in blau, Maßstab 1:50.000 (DTK25 © Bayerische Vermessungsverwaltung, <www.geodaten.bayern.degt;
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Ornbau hat am 19.12.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ornbau“ beschlossen.
Nach der erfolgten Auslegung/Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Entwurf des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 18.06.2024 ist hierzu in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 online einsehbar unter < www.ornbau.de/aktuelles-2/auslegung-bauleitplanung.html >
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Ornbau, Altstadt 7, 91737 Ornbau sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes liegen weiterhin folgende umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs in vollem Umfang eingesehen werden können:
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Landschaft
Alle Schutzgüter der Umwelt
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an rathaus@ornbau.de oder verwaltung@weidenbach-triesdorf.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Ornbau oder der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.