In der Sitzung am 19.12.2023 wurde dem Stadtrat der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ornbau“ vorgestellt und vom Stadtrat gebilligt. In der Zeit vom 26.02.2024 bis 29.03.2024 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt. Frau Reimlinger-Herz stellt die eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor und erläutert die Würdigung und Abwägung. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden entsprechend in die Planung bzw. Begründung eingearbeitet. Der Stadtrat hat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen, sowie den Entwurf gebilligt. Die die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind durchzuführen.
Weiterhin hat der Stadtrat von den Beschlüssen des Zweckverband Altmühlsee zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmend Kenntnis genommen. Am Planteil haben sich keine großen Änderungen ergeben. Die Fläche hat eine Größe von ca. 8,5 ha und kann ca. 9 - 10 MWp Strom erzeugen. Ein Problem stellt noch der Einspeisepunkt dar. Evtl. muss die Anlage kleiner gebaut werden, um an einer Mittelspannungsleitung einspeisen zu können. Aufgrund einer Gesetzesänderung gehen nun 90 % der Gewerbesteuer an die Standortkommune.
Nachdem der Stadtrat in der Sitzung am 05.06.2024 Herrn Willi Wenderlein als Nachrücker in den Stadtrat berufen hat, wurde Herr Wenderlein über sein Nachrücken informiert. Herr Wenderlein hat mitgeteilt, dass er das Amt nicht antreten wird. Nächster Nachrücker für die Liste „Eintracht“ ist Herr Markus Hellmann. Amtshindernisse liegen nicht vor. Herr Hellmann ist daher als Nachrücker in den Stadtrat zu berufen. Der Stadtrat hat dem Ersuchen von Herrn Wilhelm Wenderlein, das Ehrenamt des Stadtrates nicht anzutreten, zugestimmt. Herr Markus Hellmann wurde als Nachrücker in den Stadtrat berufen.
Gemäß Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Stadtrat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese erstmalige Vorlage soll dem Stadtrat die Möglichkeit geben, hiervon Kenntnis zu nehmen. In eine nähere sachliche Prüfung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist daher noch kein Beschluss über die Jahresrechnung zu fassen. Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 weist einen Gesamthaushalt in Höhe von 7.554.233,23 € auf. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.
Von den insgesamt vier Stelen mit jeweils drei Kammern sind bis auf die letzten drei Kammern alle belegt. Um weiterhin die Möglichkeit zur Urnenbeisetzung in der Stelenwand anbieten zu können, sollten neue Urnenstelen angeschafft werden. Ein Angebot von der Firma Paul Wolff für 2 Stele beläuft sich auf rd. 6.000 €. Es wurde beschlossen, die beiden Stelen zu kaufen. Mit der Montage wird die Firma Sens beauftragt.
Das Vorhaben sieht den Anbau einer Terrassenüberdachung und eines überdachten Unterstellschuppen vor. Es befindet sich im unbeplanten Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Dem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.