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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 15/2024
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gutachterausschuss im Landkreis Ansbach hat die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 ermittelt, welche hiermit gem. § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV bekannt gemacht werden.

1) Nutzungsart (NA) nach Anlage 5 ImmoWertV

2) Angabe aller Bodenrichtwerte erschließungsbeitragsfrei; außer die mit einem * gekennzeichneten Zonen und die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

Die Bodenrichtwerte liegen ab 22.07.2024 für einen Monat in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, Zimmer-Nr. 8, 91746 Weidenbach für einen Monat zur Einsichtnahme aus.

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/468-01052 können Auskünfte über die Richtwerte verlangt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Voraussichtlich ab September 2024 können die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach der der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de kostenfrei eingesehen werden.