Zum 01.07.2023 treten verschiedene Änderungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz in Kraft.
Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse sind künftig direkt bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Ansbach) einzureichen, welches dann den Antrag der Gemeinde zur Stellungnahme übermittelt.
Außerdem wurden die Möglichkeiten für die Zulassung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen im Denkmalbereich erweitert. Der Fokus wird künftig mehr auf einer denkmalverträglichen Gestaltung der Anlagen im Einzelfall liegen; zudem soll die Anlage überwiegend dem Energiebedarf des Baudenkmals liegen.
Wir bitten um Beachtung!