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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 16/2023
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Bäume, Sträucher und Hecken

an öffentlichen Straßen bitte zurückschneiden!

Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Wegen verschönern das Landschafts- und Ortsbild. Sie können aber auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.

Eigentümer und Besitzer entsprechender Anpflanzungen sind deshalb verpflichtet, diese soweit zurückzuschneiden, dass das unten dargestellte Lichtraumprofil entsteht. Weil sich aber Äste unter der Schneelast bzw. dem Raureif durchbiegen können, sollten die angegebenen Höhenmaße um 50 cm auf 5,00 m bzw. 3,00 m vergrößert werden. Dürre Bäume bzw. Äste müssen entfernt werden.

An Straßeneinmündungen und –kreuzungen sowie im Bereich von Innenkurven müssen ausreichende Sichtverhältnisse gewährleistet sein, deshalb dürfen hier Gehölze eine Höhe von 80 cm, gemessen von der Fahrbahnoberkante, nicht übersteigen.