Feststellung Amtshindernis und Nachrücker
Nach Art. 31 Abs. 3 GO kann die Erste Bürgermeisterin einer Gemeinde nicht gleichzeitig ehrenamtliches Stadtratsmitglied sein.
Durch die Wahl zur Ersten Bürgermeisterin liegt daher bei Diana Fichtner ein Amtshindernis vor. Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG hat der Stadtrat das Amtshindernis festgestellt und Herrn Heinz Baum zum Nachrücker in den Stadtrat berufen.
Wahl zweiter Bürgermeister
Durch die Wahl der bisherigen Zweiten Bürgermeisterin Diana Fichnter zur Ersten Bürgermeisterin der Stadt Ornbau, in eine neue zweite Bürgermeisterin bzw. ein neuer zweiter Bürgermeister zu wählen.
Bei der geheim durchgeführten Wahl wurde Stadtrat Mario Lindemann zum zweiten Bürgermeister gewählt.
Wahl dritter Bürgermeister
In der konstituierenden Sitzung wurde Mario Lindemann zum 3. Bürgermeister gewählt.
Da Stadtrat Mario Lindemann nun zum zweiten Bürgermeister gewählt wurde, ist auch das Amt des 3. Bürgermeisters neu zu besetzen.
Bei der geheim durchgeführten Wahl wurde Stadtrat Daniel Hesse zum dritten Bürgermeister gewählt. Er wurde anschließend von Erster Bürgermeisterin Diana Fichtner vereidigt.
Bestellung weiterer Stellvertreter
Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO kann der Stadtrat aus der Mitte des Stadtrates weitere Stellvertretungen bestimmen; diese müssen Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.
In der konstituierenden Sitzung wurde Stadtrat Daniel Hesse zum weiteren Stellvertreter bestellt.
Da Stadtrat Hesse zum 3. Bürgermeister gewählt wurde, ist ein weiterer Stellvertreter zu beschließen. Zur neuen weiteren Stellvertreterin wurde Stadträtin Jana Pfahler bestellt.
Bauanträge
Errichtung Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung, Altstadt 11, Fl.Nr. 6, Gemarkung Ornbau
Das Vorhaben sieht die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung vor. Das Anwesen befindet sich in der Altstadt, welche unter Ensembleschutz steht. Daher ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die PV-Anlage soll auf der Südseite des Daches errichtet werden. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Errichtung Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung, Altstadt 13, Fl.Nr. 7, Gemarkung Ornbau
Das Vorhaben sieht die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung vor. Das Anwesen befindet sich in der Altstadt, welche unter Ensembleschutz steht. Daher ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die PV-Anlage soll auf der Südseite des Daches errichtet werden. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Am Schimmelwasen 9, Fl.Nr. 453/2, Gemarkung Ornbau
Das Vorhaben sieht den Neubau eines Einfamilienhaueses mit Garage vor. Es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schimmelwasen“. Es entspricht in folgenden Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Abweichung der zulässigen Wandhöhe beim Wohnhaus
Überschreitung der festgesetzten Höhe des OKF
Abweichung der zulässigen Wandhöhe bei der Garage
Überschreitung der zulässigen Garagenfläche
Abweichung von den zulässigen Geländeaufschüttungen und den daraus resultierenden Geländeanpassungen
Aus den Reihen des Stadtrates spricht man sich gegen die große Überschreitung der Wandhöhe aus, da dies auch negative Auswirkungen auf die benachbarten Gebäude haben kann. Der Antrag wurde abgelehnt.
Errichtung eines Appartements in einer Doppelgarage, Taugenroth 18, Fl.Nr. 875/1 + 875/2, Gemarkung Gern
Das Vorhaben sieht den Umbau der bestehenden Doppelgarage zu einem Appartement vor. Es befindet sich im unbeplanten Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Es werden 2 Stellplätze nachgewiesen. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Erneuerung Dacheindeckung, Ersetzung Gas-Umluftheizung, Bischof-Gundekar-Straße 1, Fl.Nr. 80, Gemarkung Ornbau
Das Vorhaben sieht die Erneuerung der Dacheindeckung, die Ersetzung der alten Gas-Umluftheizung durch eine Sitzbankheizung und eine Infrarotheizung hinter dem Volksaltar und die Erneuerung der bestehenden Lautsprecheranlage vor.
Bei der Kath. Kirche handelt es sich um ein Baudenkmal. Daher ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die geplanten Maßnahmen erforderlich. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Bekanntgaben des Bürgermeisters
- Ergänzung Pachtverträge Gärten an der Altmühl
In den Gartenpachtverträgen wird künftig folgender Paragraf mit aufgenommen:
Verwendung von Düngemitteln
Zum Schutz des angrenzenden Gewässers sowie zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen in Boden und Wasser ist die Verwendung von mineralischen Volldüngern mit hoher Nährstoffkonzentration (z. B. Blaukorn) sowie vergleichbaren chemisch-synthetischen Düngemitteln auf der Pachtfläche nicht gewünscht. Zulässig sind organische Düngemittel (z. B. Kompost, Stallmist oder vergleichbare natürliche Bodenverbesserer), soweit deren Anwendung fachgerecht und in üblichen Mengen erfolgt.
- Grundschule Ornbau
Mit dem Förderprogramm SchulMobE wurden im November 2025 20 Schülerleihgeräte (Samsung Tablets inkl. Hüllen, Folien und Stifte) angeschafft. 10 dieser Geräte wurden zu 100 % gefördert. Das Förderprogramm wurde nun verlängert und ein erhöhtes Förderbudget zur Verfügung gestellt. Für die Grundschule Ornbau wurden deshalb nochmals 3 Schülertablets und 2 Lehrernotebooks angeschafft. Die Kosten liegen insgesamt bei 2.729,76 €. Bis auf die Vorinstallationspauschale für die Notebooks (235 €) werden die Geräte auch hier zu 100 % gefördert.
- Kirchweih 2026
Die Bewirtung der Weinterrasse wurde öffentlich ausgeschrieben. Es haben sich mehrere Interessenten gemeldet und ein Konzept vorgelegt. Den Zuschlag hat die Metzgerei Sand erhalten, die nun bei der diesjährigen Kirchweih die Weinterrasse bewirtet.
- Nachbarschaftshilfe
Bei der über das Quartiersmanagement angebotenen Nachbarschaftshilfe haben sich bereits 100 Personen registriert, davon 30 – 40 als Helfer. Über die APP Miteinander-Füreinander kann man sich hier weiter registrieren.