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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 16/2026
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Bericht aus der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 21.07.2026

 

Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden und seiner Stellvertreterin

Nach Art. 6 Abs. 3 VGemO wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte eine Person aus dem Kreis der ersten Bürgermeisterinnen und ersten Bürgermeister zur oder zum Gemeinschaftsvorsitzenden sowie eine oder zwei Stellvertretungen, und zwar je auf die Dauer ihres gemeindlichen Amts.

Bürgermeister Albrecht wurde mit 7 : 0 Stimmen zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt. Zu seiner Stellvertreterin wurde Bürgermeisterin Fichtner ebenfalls mit 7 : 0 Stimmen gewählt.

 

 

 

Geschäftsordnung

Die ausgearbeitete Geschäftsordnung orientiert sich am Muster des Bayer. Gemeindetages und wurde entsprechend angepasst. Die elektronische Einladung über das Ratsinformationssystem wurde aufgenommen. Zudem sollen Anfragen möglichst 3 Tage vor der Sitzung übermittelt werden., Der Geschäftsordnung wurde zugestimmt.

Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeiten

An der Satzung wurden, im Gegensatz, zur bisherigen Satzung keine Änderungen vorgenommen. Lediglich das Sitzungsgeld wird auf 30,00 € pro Sitzung erhöht. Bisher lag es bei 25,00 € pro Sitzung. Die Satzung wurde unverändert beschlossen.

Bestellung Eheschließungsstandesbeamte

Gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG können Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister/innen ihrer Mitgliedsgemeinden zu Standesbeamten/innen bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen für „Vollstandesbeamte/innen“ nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte/innen auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

Bürgermeister Willi Albrecht und Bürgermeisterin Diana Fichtner wurden Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtes Weidenbach bestellt.

Vorlage Jahresrechnung 2025

Gemäß Art. 102 GO ist die Jahresrechnung der Gemeinschaftsversammlung nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese erstmalige Vorlage soll der Gemeinschaftsversammlung die Möglichkeit geben, hiervon Kenntnis zu nehmen. In eine nähere sachliche Prüfung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden.

Die Jahresrechnung 2025 schließt mit einem Gesamthaushaltsvolumen von 1.135.759,86 € ab. Der Verwaltungshaushalt weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.053.589,52 € aus. Die Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt beträgt 84.979,93 € und liegt 4.020,07 € unter dem geplanten Ansatz von 89.000 €.

Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 82.170,34 € ab. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 91.824,71 € aus. Gegenüber dem geplanten Defizit von 100.000,00 € stellt dies eine Verbesserung um 8.175,29 € dar.

Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage beläuft sich dementsprechend auf 91.824,71 €

Der Stand der Rücklagen zum 31.12.2025 beträgt 39.384,74 €. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage wird eingehalten.

Die Gemeinschaftsversammlung hat beschlossen, die vorgelegte Jahresrechnung 2025 selbst zu prüfen.

Einführung E-Akten

Die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung erfordert die Einführung digitaler Aktenlösungen in weiteren Fachverfahren. Hierzu sollen die E-Akten für die Bereiche SEPA, Kasse und Einwohnermeldewesen eingeführt werden. Mit der Einführung der E-Akten werden Arbeitsabläufe digitalisiert und die Dokumentenverwaltung vereinfacht. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, um künftig weitere digitale Lösungen nutzen zu können. Die E-Akten stellen hierfür eine wesentliche technische Grundlage dar.

Zusätzlich sollen für den Bereich Einwohnermeldewesen drei Signatur-Pads angeschafft werden. Diese ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, beispielsweise Anträge auf Personalausweise und Reisepässe digital zu unterschreiben. Die Unterschriften werden unmittelbar elektronisch erfasst und in den digitalen Antragsprozess integriert.

Die Gemeinschaftsversammlung hat den vorgestellten Maßnahmen zugestimmt.

Bekanntgaben

- Umstellung auf ePostbox

Aus Gründen der Kosten- und Zeitersparnis wird künftig die ePostbox für den postalischen Versand von Verwaltungsdokumenten eingeführt. Die Umstellung bringt sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich. Bei einem monatlichen Versandvolumen von ca. 250 Sendungen ergeben sich im Rahmen der Staffelgebühren Portokosten von lediglich ca. 0,79 € pro Brief; das reguläre Briefporto liegt derzeit bei 0,95 € liegt. In diesen Kosten sind bei der ePostbox zudem bereits der Druck, das Porto, der Briefumschlag sowie das Falzen enthalten.