In Ornbau ist der Freitag, 15.08.2025 (Mariä Himmelfahrt) ein gesetzlicher Feiertag nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 Feiertagsgesetzt (FTG).
Daher sind an diesem Tag im gesamten Gemeindegebiet die Verbote des Feiertagsrechts zu beachten. Nach Art. 2 Abs. 1 FTG sind deshalb alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, es sei denn, dass in anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt wird.
Hier ist insbesondere das Arbeitszeitgesetz gemeint, das eine Reihe von Tätigkeiten von der Sonn- und Feiertagsruhe ausnimmt (beispielsweise Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgung, Gaststätten, usw.)