Almosenstiftung Ornbau
Die aktuelle Satzung der Almosenstiftung Ornbau wurde im August 1975 beschlossen. Der Stiftungszweck definiert, dass die Mittel der Stiftung ausschließlich für die Bereitstellung von stiftungseigenem Wohnraum und die Gewährung von Zuwendungen an bedürftige und minderbemittelte Bürger der Stadt Ornbau verwendet werden dürfen. Aufgrund der dringend notwendigen Renovierungsarbeiten am Stiftungsgebäude An der Stadtmauer 5 ist die Bereitstellung von Wohnraum nicht mehr möglich.
Durch Änderung des Stiftungszwecks kann das Gebäude veräußert werden. Weiterhin soll der Stiftungszweck der Almosenstiftung so geändert werden, dass er den Bau bzw. die Finanzierung einer Tagespflegeeinrichtung im Stadtgebiet Ornbau ermöglicht. So soll der Bau der Tagespflegeeinrichtung am Kappelweiher durch die Almosenstiftung ausgeführt werden, was das Stiftungsvermögen für einen sinnvollen Zweck verfügbar macht.
In Zusammenarbeit mit der Regierung von Mittelfranken hat die Verwaltung eine neue Satzung erarbeitet. Der Stadtrat hat der geänderten Satzung zugestimmt.
Erlass Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge in der Stadt Ornbau (Stellplatzsatzung)
Durch das 1. Modernisierungsgesetz Bayern ist die gesetzliche Grundlage zum Nachweis von Stellplätzen entfallen. Eine Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen besteht ab 01.10.2025 nur noch, wenn die Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat. Ansonsten können Bauvorhaben ohne den Nachweis von Stellplätzen errichtet werden. Bisher gibt es in Ornbau keine Stellplatzsatzung.
Nach Vorberatung im Stadtrat hat man sich dafür ausgesprochen, bei den nachzuweisenden Stellplätzen keine Differenzierung nach Wohnungsgrößen vorzunehmen. Es sollten entsprechend den Richtwerten 2 Stellplätze je Wohnung nachgewiesen werden. Der Stadtrat hat die Stellplatzsatzung beschlossen. Diese wird noch bekannt gemacht.
Änderung Regionalplan - Windenergie
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht für Bayern einen Flächenbeitragswert bis zum 31. Dezember 2027 von 1,1% der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 von 1,8% der Landesfläche vor. Um diesem Ziel gerecht zu werden und der Windkraft in der Region substanziell Raum zu gewähren, werden im Regionalplan der Region Westmittelfranken ca. 8.750 ha an Vorranggebieten ausgewiesen, was ca. 2,03% der Regionsfläche entspricht.
In den Vorranggebieten für die Nutzung der Windkraft wird dem Bau und der Nutzung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen (Windparks oder raumbedeutsame Einzelanlagen) der Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt, d.h. der Windkraftnutzung entgegenstehende Nutzungen bzw. Vorhaben werden ausgeschlossen.
Im Bereich der Stadt Ornbau sind keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete vorgesehen. Zudem befindet sich im Gemeindegebiet Ornbau das AWK 9 (Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen). Gegen die Änderung des Regionalplans werden keine Einwände erhoben.
Bekanntgaben des Bürgermeisters
- Sanierung/Umbau Feuerwehrhaus Ornbau
Herr Schröder führt aus, dass die vorhandenen Leuchten nicht mehr verwendet werden können, da Leuchtstoffröhren nicht mehr verfügbar und auch verboten sind. Es werden daher neue LED-Leuchten eingebaut. Die Lichtschalter und Steckdosen können ebenfalls nicht mehr verwendet werden. Von den vorhandenen Heizkörpern können bis auf 2 alle verwendet werden. 2 neue Heizkörper sind zudem erforderlich. Im Sanitärbereich werden die vorhandenen WCs und Waschtische vom Bauhof gereinigt und dann wiederverwendet.
Herr Gerbing weist darauf hin, dass die beiden vorhandenen Küchen wieder eingebaut werden. Die Haupteingangstüre kann nicht wieder verwendet werden, da sie stark verzogen ist und sich nicht mehr öffnen lässt. Zur Fahrzeughalle ist eine F30 Türe vorhanden, welche wiederverwendet werden kann. Bei den Innentüren können 4 Türen noch verwendet werden. 3 vorhandene Türen sind jedoch für den Nassbereich nicht geeignet und werden durch neue Türen ersetzt. Bei den Fenstern handelte es sich um Kunststofffenster und die Scheiben waren größtenteils blind und lassen sich kaum mehr öffnen. Zudem ist ein Planungsfehler unterlaufen. Die Firmen übernehmen auch keine Gewährleistung für den Einbau der alten Fenster. Es sind daher 7 neue Holz-Alu-Fenster erforderlich. Die Kosten für 4 Fenster übernimmt die Versicherung des Architekten.