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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 17/2025
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Reinigungspflicht Gehweg und Rinne

Die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf weist darauf hin, dass Gras und Unkraut auf dem Gehsteig und in der Rinne regelmäßig beseitigt werden müssen. Hier sind die Grundstückseigentümer gefragt.

Wildkräuter, Blumen und Gras wachsen dort, wo geeignete Bedingungen vorhanden sind. Meist sorgen sie für Freude beim Betrachter und für Nahrung in der Insektenwelt – aber es gibt auch Orte, von denen sie entfernt werden müssen. Von Gehsteigen und aus Straßenrinnen etwa. Bahnt sich ein wildes Kraut seinen Weg durch den Asphalt auf dem Bürgersteig oder zwischen den Pflastersteinen in der Rinne, hat der Eigentümer des anliegenden Grundstücks die Pflicht, das Unkraut zu entfernen und Gehsteig sowie Rinne sauber zu halten. Wurzeln können Asphalt aufbrechen und der Gehweg Schaden nehmen. Eine Instandsetzung kostet dem Steuerzahler unnötiges Geld. Auch die Straßenrinne muss frei bleiben, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.

Der Grundstückseigentümer muss mindestens einmal im Monat den Zustand des Gehsteigs und der Straßenrinne vor seinem Grundstück prüfen und Unkraut oder auch anderen Unrat entfernen. Wir bitten um Beachtung.