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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 17/2026
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Amtliche Bekanntmachungen - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bekanntgabe der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt. Die für die Stadt Ornbau und den Markt Weidenbach geltenden Bodenrichtwerte sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt, die einen Monat lang, vom 17.08.2026 bis 18.09.2026, in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach, öffentlich ausliegen. Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechtsinformationen liegen ebenfalls mit aus.

Nach Abschluss der Auskunft besteht das Recht Auskunft über die Bodenrichtwerte in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ansbach (E-Mail gaa@landratsamtansbach.de; Tel. 0981 468-1052) zu verlangen (§ 12 Abs. 2 BayGaV).

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ab voraussichtlich Ende August 2026 die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de kostenfrei einzusehen.

1)

Nutzungsart (NA) nach Anlage 5 ImmoWertV

2)

Angabe aller Bodenrichtwerte erschließungsbeitragsfrei; außer die mit einem * gekennzeichneten Zonen und die land- und forstwirtschaftlichen Flächen