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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 18/2024
Ornbau
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Fiktive Endabrechnung der Straßenausbaumaßnahme Altstadt Ornbau

Der Freistaat Bayern hat zum 31.12.2017 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeitragsmaßnahmen aufgehoben (Art. 19 Abs. 7 Satz 1 und 2 KAG). Die Stadt Ornbau hat die Straßenausbaumaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Regierung von Mittelfranken im Rahmen der Altstadtsanierung gegenüber dem Freistaat Bayern endabgerechnet. Dementsprechend handelt es sich um eine fiktive Endabrechnung nach Art. 19 Abs. 8 Satz 2 KAG. Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen keine weiteren Kosten mehr zu.