Nachtragshaushaltsplan Ornbau 2025
Bürgermeister Meier führt aus, dass das Landratsamt Ansbach am Vortag die Stadt Ornbau aufgefordert hat, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Ursache ist die Stammkapitaleinlage für das MVZ in Höhe von 200.000 €, welche im Vermögenshaushalt der Stadt Ornbau 2025 nicht enthalten ist. Darüber hinaus fordert die Rechtsaufsicht, dass für die beiden Bürgschaften (Ausfallbürgschaft i. H. v. 490.000 € und selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. 2,5 Mio. €), welche für die MVZ-GmbH von der Stadt Ornbau eingegangen werden, Liquiditätsreserven in Form einer Zuführung zu Sonderrücklagen in Höhe von 380.000 € gebildet werden müssen.
Der Ausgleich des Haushaltsjahres 2025 erfolgt über die Position 1.6155.9500.0. Hier sind die Ausgaben für die Erschließung des MVZ-Komplexes angesetzt. Da in 2025 keine Erschließungsarbeiten mehr begonnen werden (es fallen nur Kosten für archäologische und umweltrechtliche Gutachten an), kann dieser Ansatz von 600.000 € auf 20.000 € reduziert werden.
Im Finanzplanjahr 2026 steigt der Kostenansatz für die Erschließung dementsprechend von 300.000 € auf 880.000 €, was voraussichtlich einen Darlehensbedarf in Höhe von 580.000 € für 2026 erforderlich macht. Bürgermeister Meier macht deutlich, dass die Darlehensaufnahme im Jahr 2026 sehr konservativ geplant sei. Wahrscheinlich falle deutlich weniger an. Zum Beispiel sind die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf noch nicht eingeplant. Der Stadtrat beschließt nach Bekanntgabe des Satzungswortlautes, die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ornbau für das Haushaltsjahr 2025 mit den darin enthaltenen Ansätzen festzusetzen.
Beschluss über die Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der Rechtsform einer GmbH
Nachdem der Stadtrat bereits mehrmals nichtöffentlich über die Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) informiert wurde und darüber beraten hat, ist der Beschluss zur Gründung des kommunalen MVZ geplant. Die hausärztliche Versorgung in Ornbau und Umgebung ist durch altersbedingte Praxisschließungen akut gefährdet. Der Mittelbereich Ansbach Süd weist zum 31.01.2025 nur noch einen Versorgungsgrad von 91,76 % auf. Ornbau wird im Verlauf des Jahres 2025 seine letzte niedergelassene Ärztin verlieren.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Konzept zur Gründung eines kommunalen MVZ erarbeitet. Die Stadt Ornbau übernimmt die Trägerschaft, während Merkendorf einen Sitz in der Gesellschafterversammlung erhält.
Ziele der MVZ-Gründung sind:
Die geplante Gesellschaftsform ist eine GmbH mit einem Stammkapital von 200.000 EUR. Die ärztliche Leitung wird von einem angestellten Arzt übernommen. Der Praxisbetrieb erfolgt an zwei Standorten (Ornbau, Merkendorf). Eine externe Abrechnungsunterstützung und ein schrittweiser Praxisaufbau durch die extern bestellte Geschäftsführung (kaufmännische Leitung) gewährleisten ein kontrolliertes wirtschaftliches Risiko.
Die Finanzierung erfolgt u. a. über ein zinsgünstiges Darlehen (Anschubfinanzierungen gesamt 500.000 EUR zzgl. 100.000 EUR Kontokorrent, rückzahlbar durch das MVZ). Die Stadt Ornbau übernimmt keine Kreditaufnahme, lediglich eine Bürgschaft (gemäß § 232 BGB) zur Absicherung der vertragsärztlichen Tätigkeit, vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Rechtsgrundlage:
Wirtschaftliche Auswirkungen:
Die Stadt Ornbau stellt das Stammkapital von 200.000 € bereit. Eine Rückbürgschaft für eine Bankbürgschaft in Höhe von max. 2,5 Mio. € kann erforderlich werden (abhängig vom Bescheid der KVB). Die wirtschaftlichen Risiken gelten als beherrschbar. Ab dem 3. Jahr wird ein Überschuss erwartet. Bürgermeister Meier weist darauf hin, dass die rechtsaufsichtliche Genehmigung der beiden Bürgschaften noch ausstehen. Diese werden baldmöglichst eingeholt. Mit dem Landratsamt Ansbach sei man bereits seit einigen Wochen intensiv im Austausch.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Ornbau beschließt:
11. Änderung Flächennutzungsplan und 3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 10 "Am Schimmelwasen", Markt Weidenbach
Behördenbeteiligung
Anlass der Bebauungsplanänderung und Erweiterung sind die konkreten Erweiterungsabsichten des ansässigen Betriebes in direktem Anschluss an das bestehende Firmengelände. Es handelt sich um eine verkehrlich erschlossene Fläche in direktem Zusammenhang mit dem bestehenden Betriebsgelände. Dadurch können logistische Synergieeffekte genutzt werden. Da die ergänzend überplanten Flächen dem Außenbereich zuzuordnen sind, ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung, die 3. Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ erforderlich. Das bestehende Mischgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Marktgemeinde Weidenbach, westlich der „Ornbauer Straße“ am Ortsausgang Richtung Ornbau. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet Flächen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans sowie Erweiterungsflächen Richtung Westen und Norden. Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes wird auch der Flächennutzungsplan geändert. Der Stadtrat hat von Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und vom Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Schimmelwasen“, Markt Weidenbach Kenntnis genommen. Einwände werden nicht erhoben.