Der Stadtrat der Stadt Ornbau hat am 07.08.2025 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 14.08.2025, AZ. 941.03-0036/001 SG 22, zur Nachtragshaushaltssatzung und zum Nachtragshaushalt Stellung genommen. Die Satzung enthält keine nach Art. 71 Abs. 2 GO, Art. 67 Abs. 4 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO).
Danach liegt die Nachtragshaushaltssatzung mitsamt ihrer Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach (Zimmer Nr. 1) innerhalb der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Ornbau, Landkreis Ansbach, für das Haushaltsjahr 2025 folgende
NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden mehrere Ausgabenansätze des Vermögenshaushaltes geändert. In den Endsummen bleiben die Ansätze für Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2025 gegenüber dem Haushaltsplan unverändert.
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im VERWALTUNGSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.302.100 €
und im VERMÖGENSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit — — 2.860.900 €
ab.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.