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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 20/2025
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Bericht aus der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 08.09.2025

Richtlinien Veröffentlichungen Mitteilungsblatt VG Triesdorf

Das Gesetz erlaubt es Gemeinden in Bayern ein Amtsblatt zu veröffentlichen; Art. 26 Abs. 2 GO. Das Amtsblatt dient dazu, Vorschriften, Verfügungen, Satzungen oder Mitteilungen amtlich bekannt zu machen. Gleichzeitig können in Amtsblättern den örtlichen Vereinen und Institutionen wie Kirchen, Parteien und Verbänden auch die Möglichkeit gegeben werden, auf ihre Veranstaltungen hinzuweisen und darüber zu berichten. Dritte haben allerdings keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung. Gängige Praxis ist, örtlich bezogene Vereinsnachrichten, Termine und Hinweise auf Veranstaltungen/Versammlungen zu veröffentlichen. Grundsätzlich kann im nichtamtlichen Teil des Mitteilungsblattes, den Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit gegeben werden, Einladungen zu veröffentlichen. Es ist jedoch nicht zweckmäßig, das Amtsblatt als gemeindliches Verkündungsorgan in den Wahlkampf mit einzubeziehen. Daher hat die Gemeinschaftsversammlung bereits in der Sitzung am 06.09.2007 beschlossen, dass für die Kommunalwahl 2008 Werbung von Parteien, Wählergruppen und Wahlvorschlagsträgern usw. nicht im Mitteilungsblatt der VG Triesdorf abgedruckt wird. Einladungen zu Versammlungen und Wahlveranstaltungen werden in Textform abgedruckt. Dieser Beschluss wird seither so auch umgesetzt; ohne erneute Beschlussfassung.

Für Veröffentlichungen von Vereinen/Kirchen/Verbänden wurden bereits interne Regelungen eingeführt, wonach pro Bericht ein Bild in guter Qualität und ein Text mit max. 1800 Zeichen abgedruckt werden. Auf Veranstaltungen wird nur einmal hingewiesen.

Die Gemeinschaftsversammlung hat beschlossen, das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, mit dem Mitgliedsgemeinden Stadt Ornbau und Markt Weidenbach, als offizielles Verkündungsorgan für die Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen und anderen wichtigen Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, der Stadt Ornbau und des Marktes Weidenbach zu widmen. Das Mitteilungsblatt wird auch für Berichte und Veranstaltungshinweise von in Weidenbach und Ornbau ansässigen Vereinen, Verbänden, Kirchen und sonstigen Organisationen dahingehend geöffnet, dass diese entsprechend den genannten Regelungen veröffentlicht werden können. Für Veröffentlichungen von Parteien, Wählergruppen und Wahlvorschlagsträger wurde festgelegt, dass Werbung von Parteien, Wählergruppen und Wahl­vorschlagsträgern usw. grundsätzlich nicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf abgedruckt werden. Einla­dungen zu Versammlungen und Wahlveranstaltungen können in Textform abgedruckt werden. Einlagen von Vereinen, Verbänden, Kirchen und sonstigen Organisationen können nach vorheriger Prüfung durch die Verwaltung im Amtsblatt eingelegt werden. Die Verteilung hat der jeweilige Verein, Verband, Kirche oder sonstige Organisation mit den Amtsblattausträgern zu klären und separat zu vergüten. Einlagen von Parteien, Wählergruppen und Wahlvorschlagsträgern im Amtsblatt sind nicht erlaubt.

Datenschutz und Informationssicherheit

Herr Tobias Cibis wird rückwirkend zum 01.05.2025 zum Datenschutzbeauftragten der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf bestellt.

Frau Sabine Thiel wird rückwirkend zum 10.10.2024 zur Informationssicherheitsbeauftragten der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf bestellt.

Umstellung MS Office

Die AKDB stellt den Support für ältere Versionen als MS Office 2024 ein. Aktuell verwendet die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, sowie die Stadt Ornbau und der Markt Weidenbach flächendeckend MS Office 2019. Dementsprechend werden ab 14.10.2025 nicht mehr alle Funktionen der AKDB-Programme zur Verfügung stehen. Es muss daher auf die cloud-basierte Version Microsoft Office 365 E3 umgestellt werden. Die Kosten hierfür berechnen sich auf jährlich ca. 15.000 € für die Lizenzen und einmalige Migrationskosten von ca. 4.200 €. Der Beauftragung der Firma Schmidt, Burgoberbach wurde zugestimmt.