In der Sitzung am 22.10.2024 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Kappelweiher“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. In der Zeit vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 fand die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung dann statt.
Frau Drießlein zeigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes auf. Von Seiten des Landratsamtes (Untere Naturschutzbehörde) wird auf die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung eingegangen. Mit den darin genannten Vermeidungsmaßnahmen besteht von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde Einverständnis. Der Umweltbericht, welcher zum Vorentwurf noch nicht vorlag, wurde zwischenzeitlich erarbeitet und auch bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Dieser sieht vor, dass die Ausgleichsflächen komplett im Plangebiet liegen. Eine weitere Stellungnahme ging vom Staatl. Bauamt Ansbach ein. Darin wurde auf Baubeschränkungs- und Bauverbotszonen und die Sichtdreiecke hingewiesen. Diese wurden im Plan ergänzt. Im Vorentwurf war zudem ein Radweg mit Querung der Kreisstraße vorgesehen. Da die Querung außerhalb des Ortschildes lag, hätte sie beleuchtet und eventuell eine Linksabbiegespur gebaut werden müssen. Bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt und dem Staatl. Bauamt wurde daher besprochen, dass die Ortstafel nach außen versetzt wird und somit die Zufahrt zum Plangebiet, als auch die neue Querung innerorts liegen werden. Das von Ing.-Büro Heller erarbeitete Erschließungskonzept wurde auch bereits mit den Behörden abgestimmt und in die Planung eingearbeitet. Das Bay. Landesamt für Denkmalpflege hat auf die Sichtachsen zur St. Jakobuskirche hingewiesen, welche von Bebauung freizuhalten sind. Aus dem Bereich der Bodendenkmalpflege wurde der Bereich als Verdachtsfläche ausgewiesen. Es wurde daher eine Vorsondierung durchgeführt. Diese hat keine Funde ergeben. Das Baugebiet wurde daher auch freigegeben. Die relevanten Stellungnahmen wurden in die Planung, die Satzung und die Begründung mit eingearbeitet. Die von den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Kappelweiher“ von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Frau Drießlein zeigt den Entwurf des Bebauungsplanes auf. Sie geht darauf ein, dass im Bebauungsplan die Klimaanpassung und der Klimaschutz ebenfalls mitberücksichtigt werden. Bei Flachdächern wird eine Regenrückhaltung gefordert. Zudem ist die Nutzung der Dachflächen für Warmwasser-Solaranlagen zwingend. Außerdem ist das RÜB naturnah zu gestalten und eine Randeingrünung ist vorgesehen. Hinsichtlich der Stellplätze führt sie an, dass entsprechend der vom Stadtrat beschlossenen Satzung 2 Stellplätze pro Wohnung nachzuweisen sind. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde daher aufgenommen, dass bei barrierefreien Wohnungen für Senioren nach DIN 18040-2 nur ein Stellplatz nachzuweisen ist. Werbeanlagen dürfen ausschließlich in der Erdgeschosszone errichtet werden. Leuchtwerbung und blinkende Anlagen sind nicht zugelassen.
Der Stadtrat hat den von der Beil Baugesellschaft mbH erarbeiteten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Kappelweiher“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom September 2025 gebilligt.
Der Stadtrat hat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Kappelweiher“ durchzuführen.
Bürgermeister Meier freut sich, dass das Verfahren des Bebauungsplanes weitergehen kann. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines ökologisch wertvollen und nachhaltig gestalteten Raumes, der sowohl die Bereiche medizinische Versorgung, Pflege, barrierefreies Wohnen vorantreiben soll, als auch den Belangen des Umwelt- und Klimaschutzes gerecht wird.
Erlass Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS)
Der Neubau des Filtratwasserbehälters wurde im Jahr 2024 abgeschlossen, mittlerweile sind auch alle Rechnungen diesbezüglich eingegangen und ein finaler Förderbescheid wurde erlassen. Die beitragsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 589.333,48 €. Nach Abzug der Zuwendungen in Höhe von 366.387,55 € verbleibt ein Betrag in Höhe von 222.945,93 €. Der Gesamtbeitrag je m² Geschossfläche beläuft sich auf 0,92 €, wovon bereits 0,82 € im Jahr 2023 als Vorausleistung erhoben wurden. Die Schlussrate beläuft sich dementsprechend auf 0,10 € je m² Geschossfläche. Die Satzung wurde beschlossen.
5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) § 6
Im Zuge der Endabrechnung der Verbesserungsmaßnahme Neubau Filtratwasserbehälter wurden auch die Herstellungsbeiträge neu berechnet. Die neuen Herstellungsbeiträge betragen 3,76 € pro m² Grundstücksfläche und 21,08 € pro m² Geschossfläche. Der § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) ist entsprechend zu ändern. Die Änderungssatzung wurde beschlossen.
Kommunalwahl 2026
Bei den kommenden Kommunalwahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlen) sind gemäß dem Grundsatz der Kostenteilung die Gemeinden und der Landkreis verpflichtet, den gemeinsamen Aufwand je zur Hälfte zu tragen. Dies schließt unter anderem auch die Kosten für eine angemessene Entschädigung der Wahlhelfer, das sog. Erfrischungsgeld ein. Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2026 wurde auf 80 € für den Sonntag und 50 € für den Montag festgelegt.
6. Änderung Flächennutzungsplan und 1. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried", Markt Bechhofen
Die Firma „Franz Wahler, Projektentwicklung“ hat als Vorhabenträgerin die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried“ für die Erweiterung der Photovoltaik-Freiflächenanlage beantragt. Die bestehende Anlage soll erweitert werden, da noch Einspeisemöglichkeiten bestehen. Geplant ist eine Anlage mit einer Leistung von gut 1 MWp. Die Fläche wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ festgesetzt. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
10. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Großenried-Langweid", Markt Bechhofen
Die Firma „WAHLER-PV GmbH“ hat als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (im Folgenden abgekürzt PV-Anlage) westlich des Ortsteils Mörlach beantragt. Geplant ist eine Anlage mit einer Gesamtleistung von gut 8 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von ca. 8 Millionen kWh erzeugt werden kann. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Bauanträge
a) Errichtung Carport, Fl.Nr. 261, Gemarkung Ornbau
Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Carports vor. Es befindet sich im unbeplanten Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Carport soll eine Größe von 6 x 5 m und 3 m Höhe haben. Dem Antrag wurde zugestimmt.
b) Errichtung Einfamilienhaus mit Stellplätzen, Am Schimmelwasen 5, Fl.Nr. 457/2, Gemarkung Ornbau
Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen vor. Es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schimmelwasen I“ und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung. Diese soll entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ost-West verlaufen, statt Nord-Süd, um sie energetisch für eine Photovoltaikanlage nutzen zu können. Der Stadtrat hat dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
c) Neubau Mehrfamilienhaus, Am Schimmelwasen 1, Fl.Nr. 457/5, Gemarkung Ornbau
Das Vorhaben sieht den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern vor. Es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schimmelwasen I“ und entspricht in folgenden Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
| - | Überschreitung Grundflächenzahl von 0,42; Festsetzung Bebauungsplan 0,35 |
| - | Überschreitung der Baugrenze im Süden um 35 cm |
| - | Dachform: Walmdachs statt Satteldach mit einer Dachneigung von 20° statt 28°-35° |
| - | Anzahl der Wohnungen; 8 Wohnungen anstelle von 6 |
Dem Bauantrag wurde zugestimmt.
Bürgermeister Meier freut sich, dass nun der erste Bauantrag für den dringend benötigten Wohnungsbau in Ornbau beschlossen werden kann.
d) Bauvoranfrage Errichtung 2-geschossiges Bürogebäude, Turmdrehkran, Zelthalle, Lagerhalle, Fallhausweg, Fl.Nr. 554, Gemarkung Ornbau
Die Bauvoranfrage sieht die Errichtung eines 2-geschossigen Büros in Modulbauweise, eines Turmdrehkrans, einer Zelthalle und einer Lagerfläche für Module vor. Es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ornbau Nord“.
Die Modul-Container sollen bis zu einer Höhe von 10,30 m gelagert werden. Zudem überschreitet die Lagerfläche der Container im Norden die Baugrenze. Der Turmdrehkran hat eine Höhe von ca. 30 m und einer Ausladung von 50 m. Der Bauvoranfrage wurde zugestimmt.
| Bekanntgaben des Bürgermeisters | |
| - | Almosenstiftung Ornbau |
|
| Die vom Stadtrat beschlossene neue Satzung für die Almosenstiftung Ornbau wurde zwischenzeitlich von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. |
| - | Friedhof Ornbau |
|
| Die Neugestaltung des Ewigkeitsgrabs wurde mit dem Aufstellen von 4 Sitzgelegenheiten abgeschlossen. |
| - | Bau- und Umweltausschuss |
|
| Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.09.2025 entfällt. |
| - | Sanierung Stadtmauer |
|
| Die Sanierung der Stadtmauer BA 1 und BA 2 ist abgeschlossen. |
| - | Die Sitzungstermine bis Mai 2026 wurden als Tischvorlage ausgegeben. |
| - | Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am 07.10.2025 statt. |
| Anfragen | |
| - | Lasershow Silvester |
|
| Stadtrat Göttler hat nach dem Sachstand zur geplanten Lasershow an Silvester gefragt. In der Stadtratssitzung am 19.09.2023 wurde aus der Kultur- und Tourismusausschusssitzung über die Anfrage für eine Lasershow statt Feuerwerk an Silvester berichtet. Hierzu sollten Kosten eingeholt werden. Er bittet um Klärung der Kosten und was von Seiten der Stadt für ein solches Event vorbereitet werden muss. |
|
| Bürgermeister Meier hat die Anfrage bereits per Mail beantwortet. |
|
| Es wurde bei der Firma Klanglichter: Lasershow statt Feuerwerk angefragt. Aufgrund der hohen Nachfrage und des besonderen Aufwands für eine Show an diesem Termin starten die Preise für Silvestershows ab 12.000 € netto. Diese Kosten spiegeln laut der Firma den hohen qualitativen Anspruch, die höheren Personalkosten (inkl. Hotelübernachtungen) sowie die speziellen Anforderungen für diesen besonderen Abend wider. Für eine noch individuellere Gestaltung der Show bieten sie zudem unter anderem folgende Zusatzoptionen an: Grafiken und Logos (2.000 € – 4.500 € netto) oder ein eigene Musikauswahl für die Show (ca. 1.500 € netto Programmierungskosten). Zudem wurde bei 2 weiteren Firmen angefragt. Die Kosten liegen immer zwischen 8.000 € bis 20.000 €; ja nach Ausführung. |
|
| Von Seiten der Stadt müsste eine Verwaltungsmitarbeiterin und die Bauhofmitarbeiter im Vorfeld das Konzept mit der Firma ausarbeiten. Zudem muss während und nach der Show ein Bauhofmitarbeiter an Silvester eingeplant werden. Dabei ist zu beachten, dass es sich um Urlaubszeit handelt und ggf. der Bauhof auch den Winterdienst fahren muss. |
|
| Aus Sicht der Verwaltung ist es eine schöne Idee, die sich jedoch aus personellen und vor allem aus finanziellen Gründen nicht umsetzen lässt. |
| - | Bäume Schützenhaus |
|
| Stadtrat Göttler hat nach dem Sachstand zu den Ersatzpflanzungen am Schützenhaus gefragt. In der Stadtratssitzung am 19.09.2023 wurde aus der Bau- und Umweltausschusssitzung über 3 kaputte Bäume am Schützenhaus berichtet. Diese sollten entfernt werden und 3 neue Bäume gepflanzt werden. |
|
| Bürgermeister Meier hat die Anfrage bereits per Mail beantwortet. Demnach wurden die 3 kaputten Bäume bereits entfernt. Aufgrund der Baustellen für das Nahwärmenetz (Trassenverlegung Nahwärme-Genossenschaft, Trassenverlegung Biogasleitung, Ablageplatz Baustelle) wurde mit der Ersatzpflanzung gewartet. Vor Ort hat sich auch gezeigt, dass aus Platzgründen keine neuen Bäume mehr gepflanzt werden sollten. Außerdem wurden an anderen Stellen im Stadtgebiet einige Obstbäume gepflanzt. |