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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 21/2025
Ornbau
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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung - "Am Kappelweiher"

für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Kappelweiher“, Stadt Ornbau

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 16.09.2025 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Kappelweiher“ gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Fl.Nrn. 566, und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 565, 245, 247/1 und 879 der Gemarkung Ornbau mit einer Gesamtgröße von ca. 15.720 m².

Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Kappelweiher“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Sicherung und Entwicklung des Stadtgebietes mit einer medizinischen Versorgung und an den demografischen Wandel angepassten Wohnformen geschaffen werden.

Der Planbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbindung „Feuerwehr“ und als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Die aktuelle Darstellung des wirksamen FNP entspricht nicht der künftigen Nutzung einer Wohnbaufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO). Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird vom Zweckverband Altmühlsee im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Kappelweiher“ mit Begründung (Stand 05.09.2025) und Umweltbericht (Stand 26.08.2025) ist vom

20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025

im Internet auf der Homepage der Stadt Ornbau (https://www.ornbau.de/aktuelles-2/auslegung-bauleitplanung.html) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden im gleichen Zeitraum die Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach, Zimmer Nr. 8 und im Rathaus Ornbau, Altstadt 7, 91737 Ornbau während der allgemeinen Dienst-zeiten zur Einsicht bereitgestellt.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an geschaeftsleitung@weidenbach-triesdorf.de und bei Bedarf in Textform an Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Kappelweiher“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Kappelweiher“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

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Umweltbericht mit einer Bestandsbeschreibung und Bewertung des gegenwärtigen und des Umweltzustandes bei Umsetzung der Planung zu folgenden Schutzgütern:

Boden, Klima und Luft, Wasser, Arten und Lebensräume, Biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch und Gesundheit incl. Emissionen, Abfälle und Abwässer, Landschafts- und Ortsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter, Fläche, Kumulationswirkungen (Stand 26.08.2025)

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Schallimmissionsschutzgutachten (Stand 02.10.2024)

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Geotechnischer Bericht (Stand 30.08.2024)

Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Vorentwurfes vom Oktober 2024 beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:

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Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach vom 02.12.2024 (Umweltbericht, Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung, Fachbetrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung)

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.ornbau.de eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ornbau, 10.10.2025
gez. Meier
Erster Bürgermeister