Die Stadt Ornbau erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
§ 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 4,15 €/m³ Abwasser.
Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.