Lorenz Eff war von 1978 bis 1986 als Stadtrat aktiv, ehe er im Jahr 1986 zum ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister der Stadt Ornbau gewählt wurde. Insgesamt war der Verstorbene 16 Jahre lang als Stadtoberhaupt tätig. Zudem war Lorenz Eff 6 Jahre lang Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf. Wer insgesamt 16 Jahre lang neben seinem Hauptberuf das Ehrenamt Bürgermeister mit Leidenschaft ausführt, hat es mehr als verdient, den Ehrentitel Altbürgermeister zu führen, der ihm im Jahr 2005 anlässlich seines 60. Geburtstages verliehen wurde. Bereits im Jahr 1997 wurde Lorenz Eff die Dankurkunde für Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung verliehen. Im Jahr 2004 erhielt er die Verdienstmedaille in Bronze.
Betrachtet man seine Zeit als Rathauschef, können die Projekte und seine Leistung nur zusammengefasst dargestellt werden: der Umbau des Schulhauses, die Sanierung des Kindergartens, der Sporthallenbau, die Sanierung des alten Rathauses und zahlreiche denkmalpflegerische Maßnahmen. Lorenz Eff hat mit seiner kommunalpolitischen Tätigkeit viel für das Gemeinwohl bewirkt und die Entwicklung der Stadt Ornbau und unserer Heimatregion mit seiner Art und seinem Engagement sehr positiv mitgeprägt. Im Namen aller aktiven und ehemaligen politischen Weggefährten, im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ornbau, aller aktiven und ehemaligen Beschäftigten der Stadt Ornbau und der VG Triesdorf und ganz besonders persönlich verneigt sich der Stadtrat Ornbau vor einer großen Persönlichkeit. Der Stadtrat beginnt die Sitzung mit einer Schweigeminute.
Abwassergebühren Ornbau
Die Kanalbenutzungsgebühren wurden durch das Büro kdb peter in Zusammenarbeit mit der Verwaltung neu kalkuliert. Die letzte Gebührenkalkulation wurde im Jahr 2016 durchgeführt, die Kanalgebühren wurden für die Jahre 2017-2020 auf den Preis von 2,95 €/m³ für eingeleitetes Abwasser festgesetzt (Grundgebühr 5,00 € pro Monat/60,00 € pro Jahr). Im Jahr 2020 hätte eine Gebührenkalkulation gemäß dem 4-jährigen Kalkulationszeitraum für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024 erstellt werden müssen. Leider war die Kämmerei zunächst aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt besetzt. Ab Ende 2021 bis Dezember 2022 war die Kämmerei gänzlich unbesetzt, wodurch die Neuberechnung der Gebühren verzögert wurde. Dies wird nun mit Wirkung ab 01.01.2024 nachgeholt.
Die Nachkalkulation der Jahre 2020 – 2023 ergab eine Gebührenunterdeckung von 366.971,96 €, somit im Durchschnitt jährlich 91.742,99 €. Diese Kostenunterdeckung kann den Bürgern nicht im Rahmen der neuen Gebührenkalkulation in Rechnung gestellt werden, da es sich aufgrund der fehlenden Vorauskalkulation 2021-2023 um „gegriffene Gebührensätze“ handelt.
Die über die Verbrauchsgebühr umzulegenden Kosten setzen sich zusammen aus den Betriebskosten-Ansätzen für die Kläranlage aus dem Haushalt 2023 sowie den kalkulatorischen Abschreibungen u. Verzinsungen, welche im Rahmen der Kalkulation mit Frau Peter anhand von historischen Anschaffungswerten genau berechnet wurden. Darüber hinaus werden die Einnahmen aus der Grundgebühr von 5,00 Euro pro Monat von den umzulegenden Kosten abgezogen.
Die Verbrauchsgebühr steigt um 1,20 €/m³ auf 4,15 €/m³. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzungsänderung liegt dem Stadtrat als Tischvorlage vor.
Die Gebührenerhöhung begründet sich vor allem aus den gestiegenen Betriebskosten für die Kläranlage und das Kanalsystem, hier sind insbesondere die Stromkosten herauszustellen. Im aktuellen Plan wird für 2024 eine Verdoppelung der Stromkosten angenommen, da die Preisbindung im aktuellen Vertrag mit der N-Ergie zum 31.12.2023 ausläuft. In den folgenden Jahren gehen wir von einer schrittweisen Reduktion der Stromkosten aus.
Ebenso haben die Herstellungskosten, welche in den Jahren 2012 – 2023 hinzugenkommen sind, über die Abschreibungen u. Verzinsung eine Auswirkung auf die Gebührenerhöhung.
Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte im Jahr 2012, die Änderungssatzung mit dem Gebührensatz in Höhe von 2,95 €/m³ trat am 01.01.2013 in Kraft. Im Jahr 2016 wurden die Gebühren zwar kalkuliert, allerdings fand keine Anpassung des Gebührensatzes statt. Somit wurde die Gebühr über 11 Jahre hinweg nicht angepasst.
Der Stadtrat hat von den Ergebnissen der Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Ornbau zustimmend Kenntnis genommen und die neue Verbrauchsgebühr von 4,15 €/m² ab 01.01.2024 beschlossen.
3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Um die vorgestellten neuen Einleitungsgebühren ab 01.01.2024 erheben zu können, ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGE-EWS) der Stadt Ornbau zu ändern.
Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Ornbau in der Fassung vom 24.10.2023. Die Satzung ist amtlich bekannt zu machen.
Neubau Filtratwasserbehälter
Die Stadt Ornbau verbessert derzeit Ihre Entwässerungseinrichtung durch den Neubau eines Filtratwasserbehälters auf dem Gelände der Kläranlage Ornbau. In diesem Zusammenhang wird auch ein Filtratwasserpumpwerk mit Filtratwasserzulauf sowie ein Auslaufschacht mit Filtratwasserrücklauf gebaut. Diese Maßnahme wurde notwendig, um die Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes zu erfüllen.
Für diese Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahme investiert die Stadt gemäß den bereits vergebenen Arbeiten und den Kostenberechnungen des beauftragen Ingenieurbüros schätzungsweise 588.000 Euro. Nach Abzug der mit ca. 388.000 Euro hohen staatlichen Zuwendungen, die in Aussicht gestellt, jedoch in ihrer Höhe noch nicht gesichert sind, verbleibt ein zu finanzierender Investitionsaufwand von ca. 200.000 Euro.
Der Stadtrat hat beschlossen, zur Finanzierung der nicht gedeckten Ausgaben Verbesserungsbeiträge von den angeschlossenen Grundstückseigentümern zu erheben. Zur Berechnung dieses Verbesserungsbeitrags wird ausschließlich die Geschossfläche der erschlossenen Grundstücke herangezogen. Es wird eine Verbesserungsbeitragssatzung erlassen, in der vorerst die vorläufigen Verbesserungsbeitragssätze pro Quadratmeter Geschossfläche festgesetzt werden. Die Gemeinde wird den Verbesserungsbeitrag mit einem Vorauszahlungsbescheid und einem Abrechnungsbescheid erheben. Der Abrechnungsbescheid wird nach Bekanntwerden der endgültigen Kosten und endgültigen staatlichen Zuwendungen erlassen. Es ist vorgesehen, die Vorauszahlungsbescheide noch im November zu erlassen und an die Grundstückseigentümer zu versenden. Die Erstellung der Abrechnungsbescheide wird im Verlauf des nächsten Jahres erfolgen. Der vorläufige Beitragssatz für die Vorauszahlungen beträgt 0,82 € pro m² Geschossfläche.
Der Stadtrat hat von der Kalkulation der Verbesserungsbeiträge für den Neubau des Filtratwasserbehälters zustimmend Kenntnis genommen. Die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Stadt Ornbau (VES-EWS) vom 24.10.2023 wird hiermit erlassen. Die Satzung ist amtlich bekannt zu machen.
Sanierung Feuerwehrhaus Ornbau
Zur Sanierung des Feuerwehrhauses muss auch noch ein Tragwerksplaner beauftragt werden.
Das Ingenieurbüro Alexander Kleemann auf Gunzenhausen hat ein entsprechendes Honorarangebot vorgelegt. Dieses beläuft sich auf 36.914,35 € netto. Aus den Reihen des Stadtrates wurde nachgefragt, ob auch die Statik der Bodenplatte im vorliegenden Angebot enthalten ist. Bürgermeister Meier führt aus, dass dies auch teil den Angebots ist.
Das Ingenieurbüro Alexander Kleemann, Gunzenhausen wird auf Grundlage des vorliegenden Angebotes mit der Tragwerksplanung zur Sanierung des Feuerwehrhauses Ornbau beauftragt.
Ehrenamtssatzung über die „Bürgermedaille“ der Stadt Ornbau
Zur Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger für deren ehrenamtliches Engagement wurde im Ausschuss für Kultur und Tourismus eine Satzung zur Verleihung einer Bürgermedaille erarbeitet. Diese ist vom Stadtrat zu beschließen. Bürgermeister Meier verliest die Satzung zur Verleihung einer Bürgermedaille. Aus den Reihen des Stadtrates wird vorgeschlagen, nochmals transparente Kriterien im Stadtrat zu definieren, nach denen die Verleihung der Medaille vorgenommen wird.
Der Stadtrat beschließt die Ehrenamtssatzung über die „Bürgermedaille“ der Stadt Ornbau in der Fassung von 24.10.2023. Die Satzung ist amtlich bekannt zu machen.
Bekanntgaben des Bürgermeisters
-Gerissene Rehe
Die Jäger der Stadt bitten die Hundebesitzer, ihre Hunde an die Leine zu nehmen. Es gab in den letzten Wochen vier gerissene Rehe durch freilaufende Hunde.
-Zerstörte Jäger-Fallen
Es wurde eine Falle der Jäger zerstört. Die Jäger betreiben in Zusammenarbeit mit Chance.Natur aktiven Naturschutz, daher bitten Sie die Bevölkerung die Augen offen zu halten und Vorfälle zu melden.
-Nächste Termine
Bürgermeister Meier gibt einen Überblick über die nächsten Termine der Stadt Ornbau
02.11.2023, 19:00 Uhr 1. Faschingssitzung
04.11.2023, 10:00 Uhr Baumpflanzaktion Jahr 2022
07.11.2023, 19:00 Uhr 2. Faschingssitzung
14.11.2023, 19:00 Uhr Infoveranstaltung Nahwärme
15.11.2023, 19:00 Uhr Kuratoriumssitzung Bücherei
17.11.2023, 19:00 Uhr Deutsch-Französischer Abend
19.11.2023, 10:00 Uhr Volkstrauertag
22.11.2023, 19:30 Uhr Stadtratssitzung