Zum 15. November sind folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Kanalbenutzungsgebühren
Bitte überweisen Sie die von Ihnen zu zahlenden Beträge fristgerecht auf das im Bescheid angegebene Konto. Wenn Sie an Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die zu zahlenden Beträge automatisch bei Ihnen abgebucht.
Sollten Sie noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, dies aber zukünftig möchten, können Sie jederzeit der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf schriftlich eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Vordrucke hierzu gibt es bei der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf oder im Internet unter „www.weidenbach-triesdorf.de“.