Gemäß des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, wird der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 abgeschafft.
Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert und aktualisiert.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf weiterhin ihre Gültigkeit.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Bitte beachten Sie, dass sich das Aussehen, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.
Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig und es muss rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind beantragt werden.
Die Gebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren beträgt 37,50 Euro und für einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro.
Zum 01.01.2024 erhöht sich die Gebühr für den biometrischen Reisepass für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von bisher 60 Euro auf dann 70 Euro.
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt weiterhin 10 Jahre.
Für Personen unter 24 Jahren bleibt die Gebühr unverändert bei 37,50 Euro.