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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 3/2023
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Informationen zur Umstellung auf die neue Grundsteuerberechnung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

über die Umstellung auf die neue Grundsteuerberechnung wurden Sie bereits informiert. Bis 31. Januar 2023 mussten Sie Ihre Meldung an das Finanzamt abgegeben haben.

Das Finanzamt versendet auch schon neue Bescheide. Diese Bescheide sind noch nicht Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.

Die Finanzbehörden erheben jetzt Ihre Daten. Erst wenn wir diese Daten zur Verfügung haben, steht uns eine Basis zur Feststellung des Grundsteuerhebesatzes zur Verfügung. Im Laufe des Jahres 2024 ist dann durch die Gemeinde der Grundsteuerhebesatz festzulegen, der dann voraussichtlich ab dem 01.01.2025 wirksam wird.

Falls Sie bereits einen ab 2025 gültigen Grundsteuermessbescheid erhalten haben, rechnen Sie sich bitte nicht mit dem aktuell gültigen Grundsteuerhebesatz die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer aus. Das könnte zu falschen Werten führen. Die richtigen Werte können erst nach der Festlegung der Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinde im Laufe des Jahres 2024 errechnet werden.

Sobald uns entsprechende Informationen zur Verfügung stehen, informieren wir Sie wieder.