Erlass neue Benutzungsordnung Stadthalle
Bürgermeister Meier führt aus, dass die bisherige Benutzungsordnung für die Stadthalle aus dem Jahr 1995 stammt und seither nicht mehr angepasst wurde. Es wurde nun eine Benutzungsordnung erarbeitet, welche bereits nichtöffentlich im Stadtrat vorberaten wurde. Weitestgehend wurden die bisherigen Regelungen beibehalten bzw. aktualisiert.
Die Benutzungsordnung sieht in § 1 Ausschluss von Feierlichkeiten von Privatpersonen und Firmen vor.
Weiterhin sieht die Benutzungsordnung in § 3 Abs. 7 Kostenpauschalen vor. Für Veranstaltungen mit Eintritt werden pro Tag 250 € zzgl. 50 € für Strom, Wasser und Gas erhoben. Bei Veranstaltungen ohne Eintritt beträgt die Benutzungsgebühr 100 € zzgl. einer Pauschale für Strom, Wasser und Gas in Höhe von 50 €. Die Faschingsveranstaltungen sind von Kostenpauschalen ausgenommen, da eine separate Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt und den Pächter besteht. Außerdem kann jeder Verein auch eine Ausnahme beim Stadtrat beantragen.
12. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 2 „Baugebiet Hirtenfeld“, Stadt Merkendorf
Die Stadt Merkendorf beabsichtigt im Ortsteil Neuses neue Wohnbauflächen zu erschließen. Zum Zwecke der Wohnnutzung soll hierzu eine bisher landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche im nordöstlichen Randbereich von Neuses herangezogen werden. Die Gesamtgröße liegt bei ca. 0,5 ha für Wohnbauzwecke. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert. Der Planung wurde zugestimmt.
Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Verbrauchermarkt“, ZV Altmühlsee, Gemeinde Muhr am See
Anlass für die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist der Wunsch nach einem Ersatzneubau des Nettomarktes mit einer max. Verkaufsfläche von 1.199,00 m². Die
Nettoverkaufsraumfläche des geplanten Verbrauchermarktes soll rund 1.048 m² betragen. Die
weiteren 151 m² werden für Konzessionäre wie beispielsweise Bäcker oder Metzger
freigehalten. Der zurzeit bestehende Markt wurde bereits einmal erweitert und entspricht in
Größe und Nutzbarkeit den heutigen Anforderungen nicht mehr. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Bauanträge
Errichtung Balkon an bestehendem Zweifamilienhaus, Amselstraße 3, Fl.Nr. 931/6, Gemarkung Ornbau
Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Balkons am bestehenden Zweifamilienhaus vor. Es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Am Stadtfeld“. Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück werden nicht eingehalten. Dieser hat jedoch der Abstandsflächenübernahme zugestimmt. Dem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauvoranfrage – Balkonerweiterung, Altmühlweg 3, Fl.Nr. 115/3, Gemarkung Ornbau
Die Bauvoranfrage sieht die Erweiterung des Balkons am bestehenden Wohnhaus in Richtung Osten vor. Es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Sandweg“ und entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt werden. Der Voranfrage wurde zugestimmt.
Bekanntgaben des Bürgermeisters
- IT-Administrationsförderung
In den letzten Jahren wurden Lehrerdienstgeräte und Leihgeräte für die Grundschule gefördert, welche die Stadt Ornbau damals voll ausschöpfen konnte. Über das IT-Administrationsförderprogramm werden nun die angefallenen Folgekosten für die Administration/Personalkosten die diese Geräte verursacht haben gefördert. Auch die Admin-Kosten der angeschafften Digitalen Bildschirme (Grundschule) aus dem DigitalPakt fallen hier mit rein. Wir erwarten insgesamt einen Zuschuss von rund 3.500 €.
- Stromlieferung
Wie in der Sitzung am 22.11.2023 beschlossen, wurde am 23.11.2023 ein Stromlieferungsvertrag für das Jahr 2024 mit der N-Ergie abgeschlossen. Der Tagespreis in Höhe von 12,9 ct/kWh blieb bis zum Vertragsabschluss unverändert.
- Altmühlbrücke
Mit dem Wasserwirtschaftsamt wurde folgendes besprochen:
Das Wasserwirtschaftsamt ist für die komplette Entfernung zuständig (Schilf, Verlandungen, auch unter Wasser). Die Stadt wird den Transport und die Entsorgung übernehmen. 2024 soll die Seite in Richtung Stadt gemacht werden; Start im Oktober mit Entfernung Schilf und ab November Restarbeiten. Ablagerung und Beprobung erfolgt durch das WWA vor Ort.
- Regionalbudget 2024
Für das Regionalbudget 2024 wurden folgende Projekte angemeldet und auch bewilligt:
| - | Ausstellung Heimatgeschichte Altstadt 7 — 12.000 € |
| - | 3 Liegesofas — 3.000 € |
| - | Touristisches Leit- und Informationssystem — 4.000 € |
| - | Begrünung Altstadt — 8.000 € |
| - | Häuserbuch „Ornbauer Zeitfenster 1845“ — 3.000 € |
- Regionalbudget 2025
Für das Regionalbudget 2025 soll die Erneuerung der Weihnachtbeleuchtung mit angemeldet werden. Im laufenden Jahr finden bereits Gespräche und Abstimmungen statt.
- Anstelle von Weihnachtskarten werden 200 € an die Bücherei Ornbau gespendet.
- Termine
30.01.2024 Sitzung Stadtrat
02.02.2024 Lichtmessgottesdienst