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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 3/2024
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Steuertermin am 15. Februar

Zum 15. Februar sind folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:

- Grundsteuer

- Gewerbesteuer

Bitte überweisen Sie die von Ihnen zu zahlenden Beträge fristgerecht auf das im Bescheid angegebene Konto. Wenn Sie an Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die zu zahlenden Beträge automatisch bei Ihnen abgebucht.

Sollten Sie noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, dies aber zukünftig möchten, können Sie jederzeit der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf schriftlich eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Vordrucke hierzu gibt es bei der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf oder im Internet unter „www.weidenbach-triesdorf.de“.