Aufgrund von Gesetzesänderungen dürfen Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 20. Tag vor der Wahl ausgegeben werden. Deshalb werden diese erst ab dem 16. Februar 2026 an die Wahlberechtigten ausgehändigt oder verteilt.
Die Antragstellung kann ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen.
Bitte kalkulieren Sie eine eventuelle Stichwahl bei der Landratswahl mit ein. Sofern Sie auch hier die Briefwahlunterlagen erhalten möchten, setzen Sie bitte auf dem Briefwahlantrag Ihrer Wahlbenachrichtigung ein Kreuz an der dafür vorgesehenen Stelle. Dann werden Ihnen die Unterlagen ohne Anforderung zugeschickt. Sie können aber auch mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass im Wahlraum vor Ort wählen.