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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 4/2023
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Räum- und Streupflicht

Der Winter steht schon vor der Tür und daher möchten wir darauf aufmerksam, dass nach den geltenden Verordnungen der Stadt Ornbau und des Marktes Weidenbach alle Anlieger (ggf. auch Hinterlieger) die Gehbahnen die an ihr Grundstück grenzen oder die ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsflächen) auf eigene Kosten von Schnee und Eis zu befreien haben, d.h. in sicherem Zustand zu halten haben.

Diese Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr. Die Bestreuung hat bei Bedarf mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu erfolgen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf bis 20:00 Uhr zu wiederholen. Wir dürfen daher alle Anlieger in ihrem eigenen Interesse darum bitten, die Gehbahnen im Winter ausreichend zu sichern oder durch geeignete Personen sichern zu lassen, da der/die Eigentümer bei Unfällen in die Haftung genommen werden können.

Auf den Straßen parkende Fahrzeuge behindern immer wieder den Winterdienst. Deshalb sollten Autos, soweit möglich, im eigenen Grundstück geparkt werden. Eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m muss immer, vor allem für Rettungsfahrzeuge, verbleiben. Bei Zuwiderhandlungen werden wir die Polizei bzw. die Verkehrsüberwachung verständigen.

Der Markt Weidenbach und die Stadt Ornbau sind dazu verpflichtet, verkehrswichtige und zugleich gefährliche Straßen und Wege zu räumen und zu streuen. Da es technisch nicht möglich ist, bei Schnee oder Eisglätte alle Fahrbahnen gleichzeitig zu räumen und zu streuen, werden diese nach einer Prioritätenliste (Dringlichkeit I - III) je nach ihrer Verkehrsbedeutung und dem Gefahrenpotential geräumt und gestreut. Wir bitten um Verständnis, dass in den Straßen und Wege der Dringlichkeitsstufe III, meist reine Anwohnerstraßen, nur eingeschränkt der Winterdienst durchgeführt werden kann.